Händler-Registrierung
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich als Kaufland Global Marketplace-Händler zu registrieren.
Voraussetzungen für den Verkauf mit Kaufland Global Marketplace:
- Ausübung eines Gewerbes
- Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit (telefonisch und per E-Mail)
- Kein Verkauf von Artikeln aus verbotenen Kategorien
- Vorliegen einer offiziellen EAN (GTIN) für alle Produkte (die EAN muss vom Hersteller beziehungsweise der GS1 vergeben worden sein)
Weitere Voraussetzungen je nach gewähltem länderspezifischen Vertriebskanal:
Kaufland.de | Kaufland.cz | Kaufland.sk | Kaufland.pl | Kaufland.at | |
---|---|---|---|---|---|
Versand an Endkunden und Bearbeitung von Retouren aus Ihrem Zielland | in Deutschland | in Tschechien | in der Slowakei | in Polen | in Österreich |
Kundenkommunikation in lokaler Sprache – zumindest in schriftlicher Form | auf Deutsch | auf Tschechisch | auf Slowakisch | auf Polnisch | auf Deutsch |
Der First-Level-Kundenservice wird – wie bisher – von unserer Seite übernommen. In Zukunft wird es ein mehrsprachiges Ticketsystem geben, um Sie bei der Kundenkommunikation auf verschiedenen Sprachen zu unterstützen. | |||||
Produktdaten in lokaler Sprache | auf Deutsch | auf Tschechisch | auf Slowakisch | auf Polnisch | auf Deutsch |
Kaufland Global Marketplace bietet Ihnen eine kostenfreie Produktdaten-Übersetzung. Sie können Ihre bereits vorhandenen Produktdaten automatisch übersetzen lassen. Eventuelle Änderungen können Sie anschließend jederzeit vornehmen. | |||||
Rechtstexte in lokaler Sprache | auf Deutsch | auf Tschechisch | auf Slowakisch | auf Polnisch | auf Deutsch |
Unsere Partner Händlerbund und IT-Rechtskanzlei unterstützen Sie gerne | |||||
EPR Compliance | Registrierung Verpackungsregister LUCID | nicht notwendig | nicht notwendig | Für Händler im „Fiktiven-Lieferer“ Modell: BDO-Nummer aus BDO-Register & Bevollmächtigter für EPR | GLN-Nummer aus EDM-Portal, Checkbox Bestätigung, für Nicht-österreichische Händler Bevollmächtigter für EPR |
Weitere Informationen zu Ihren EPR Compliance Pflichten finden Sie hier. | |||||
Unser Partner take-e-way unterstützt Sie gerne bei Ihren EPR-Pflichten. | |||||
Für EU-Händler: | Umsatzsteuer-ID Ihres Unternehmenssitzes und Nutzung des OSS-Verfahrens (oder deutsche Umsatzsteuer-ID) | Umsatzsteuer-ID Ihres Unternehmenssitzes und Nutzung des OSS-Verfahrens (oder tschechische Umsatzsteuer-ID) | Umsatzsteuer-ID Ihres Unternehmenssitzes und Nutzung des OSS-Verfahrens (oder slowakische Umsatzsteuer-ID) | Umsatzsteuer-ID Ihres Unternehmenssitzes und Nutzung des OSS-Verfahrens (oder polnische Umsatzsteuer-ID) | Umsatzsteuer-ID Ihres Unternehmenssitzes und Nutzung des OSS-Verfahrens (oder österreichische Umsatzsteuer-ID) |
Für Nicht-EU-Händler: | Deutsche Umsatzsteuer-ID Benennung eines Verantwortlichen in der EU für CE-zertifizierte Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden Import von Waren mit DDP-Label (delivery duty paid) | Tschechische Umsatzsteuer-ID Benennung eines Verantwortlichen in der EU für CE-zertifizierte Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden Import von Waren mit DDP-Label (delivery duty paid) | Slowakische Umsatzsteuer-ID Benennung eines Verantwortlichen in der EU für CE-zertifizierte Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden Import von Waren mit DDP-Label (delivery duty paid) | Polnische Umsatzsteuer-ID Benennung eines Verantwortlichen in der EU für CE-zertifizierte Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden Import von Waren mit DDP-Label (delivery duty paid) | Österreichische Umsatzsteuer-ID Benennung eines Verantwortlichen in der EU für CE-zertifizierte Produkte, die außerhalb der EU hergestellt werden Import von Waren mit DDP-Label (delivery duty paid) |
Notwendige Nachweise nach Rechtsform (Mindestanforderungen):
Einzelunternehmen | e.K. | GmbH, OHG, KG, … | GbR | |
---|---|---|---|---|
Personalausweis/ Reisepass aller Unternehmensvertreter | Kein Upload, nur für IDnow | Kein Upload, nur für IDnow | ✔ | ✔ |
Gewerbeschein | ✔ | ✔ | ||
Handelsregisterauszug | ✔ | ✔ | ||
Nachweis über die Beteiligungsverhältnisse | ✔ | ✔ |
Der/Die wirtschaftlich Berechtigte:
Gemäß der geltenden Geldwäsche-Richtlinie sind wir dazu verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens zu identifizieren. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie diese Informationen bereits bei Ihrer Händlerregistrierung angeben, damit eine zügigere Freischaltung Ihres Accounts erfolgen kann.
Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?
Beim wirtschaftlich Berechtigten geht es um die natürliche Person, die Eigentümer von Geldern oder sonstigen Vermögenswerten Ihres Unternehmens ist, beziehungsweise um eine juristische Person (wie zum Beispiel einer GmbH), die letztlich die Kontrolle über das Unternehmen hat (Rechtsgrundlage: §3 Geldwäschegesetz (GwG)). Der wirtschaftlich Berechtigte hat mittelbar oder unmittelbar 25 % oder mehr Gesellschafts- beziehungsweise Stimmrechtsanteile an Ihrem Unternehmen. Daher können durchaus auch mehrere Personen Ihres Unternehmens wirtschaftlich berechtigt sein.
Welche Informationen und Dokumente benötigen wir zum wirtschaftlich Berechtigten?
Wir benötigen hierzu den Namen, Geburtsdatum und -ort, die private Anschrift, sowie Infos zum genauen Kapitalanteil (in %). Zudem benötigen wir einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste, entsprechende Prüfberichte oder einen sonstigen Nachweis über die Beteiligungsverhältnisse innerhalb des Unternehmens. Angaben im Gesellschaftervertrag, die über diese Angabe hinausgehen, können Sie selbstverständlich schwärzen.
Beispiel 1: GmbH mit zwei wirtschaftlich Berechtigten
- Anteilseigner A hat 50 % Anteil am Unternehmen
- Anteilseigner B hat 40 % Anteil am Unternehmen
- Anteilseigner C hat 10 % Anteil am Unternehmen
Anteilseigner A und B sind wirtschaftlich berechtigt und müssten von Ihnen entsprechend angegeben werden. Anteilseigner C besitzt weniger als 25 % der Unternehmensanteile und ist somit nicht wirtschaftlich berechtigt.
Beispiel 2: GmbH mit zwei wirtschaftlich Berechtigten und einer beteiligten Gesellschaft
- Anteilseigner A hat 33 % Anteil am Unternehmen
- Anteilseigner B hat 33 % Anteil am Unternehmen
- Eine beteiligte GmbH hat 34 % Anteil am Unternehmen
Die beteiligte GmbH hat folgende Beteiligungsverhältnisse:
- Anteilseigner C: 40 % Anteil am beteiligten Unternehmen
- Anteilseigner D: 60 % Anteil am beteiligten Unternehmen
Nur Anteilseigner A, B und D sind wirtschaftlich berechtigt. A und B, da diese mehr als 25 % der Unternehmensanteile an der GmbH besitzen.
Bei der beteiligten GmbH kommt es auf die Beteiligungsverhältnisse der jeweiligen Gesellschafter an.
Anteilseigner C ist nicht wirtschaftlich berechtigt, da 40 % grundsätzlich nicht für eine Anteilsmehrheit beziehungsweise Beherrschung der beteiligten GmbH ausreichen. Dies ist erst bei mindestens 50 % Unternehmensanteilen der Fall. Aus diesem Grund ist Anteilseigner D wirtschaftlich berechtigt, weil er mit mehr als 50 % die beteiligte GmbH kontrolliert.
Bitte laden Sie hierzu alle nötigen Dokumente (auch über die Beteiligungsverhältnisse der beteiligten GmbH) bei der Registrierung hoch.
Sie benötigen Hilfe?
Unser persönlicher Händler-Support hilft Ihnen weiter!