EPR-Richtlinien — VerpackungsG, ElektroG, BattG
EPR steht für Extended Producer Responsibility
zu Deutsch: erweiterte Hersteller-/Produktverantwortung.
Als EPR-registrierungspflichtiger Händler/Hersteller gelten Sie, wenn Sie
- ein Produkt herstellen, das unter die EPR-Anforderungen im jeweiligen Land fällt.
- ein Produkt importieren, das unter die EPR-Anforderungen im jeweiligen Land fällt.
- ein Produkt verkaufen, das unter die EPR-Anforderungen im jeweiligen Land fällt und Sie nicht in diesem Land ansässig sind.
Die konkreten EPR-Anforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, sind sie neben Deutschland, der Slowakei und Tschechien auch in Österreich und Polen existent.
Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.de
In unserem Video-Tutorial zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei den Änderungen der EPR-Richtlinie achten müssen und wie Sie sich anmelden können.
Muss ich mich als Online-Händler auf Kaufland.de beim Verpackungsregister LUCID registrieren? Und wenn ja, wie mache ich das?
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland. Händler müssen über LUCID eine Registrierung vornehmen. Die LUCID-Registrierung erfolgt persönlich durch den Händler, unabhängig von seinem Unternehmenssitz. Die Beauftragung einer LUCID-Registrierung durch Fulfillment-Dienstleister ist nicht erlaubt.
Sie können sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID registrieren.
Nach Abschluss der Registrierung erhält jeder Händler eine individuelle LUCID-Registriernummer, die auf Kaufland.de hinterlegt werden muss. Eine gültige LUCID-Registriernummer ist Voraussetzung für eine Registrierung und den Verkauf auf Kaufland.de und kann im Laufe des Registrierungsprozesses hinterlegt werden.
Was ist die duale Systembeteiligung?
Neben der LUCID-Registrierungspflicht sind Händler ebenso dazu verpflichtet, sich einem Dualen System in Deutschland anzuschließen. Das Duale System unterstützt Händler in Deutschland dabei, ihre Verpackungen Schritt für Schritt kreislauffähiger zu machen und zu lizenzieren.
Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.
Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.de beachten?
Seit dem 1. Januar 2022 sind Händler, die Elektro- und Elektronikartikel auf Kaufland.de verkaufen, dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.de anzubieten. Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler auf Kaufland.de finden Sie hier.
Ich möchte auf Kaufland.de Elektroartikel verkaufen. Welche Verpflichtungen habe ich als Online-Händler im Rahmen des ElektroG?
- Ab dem 1. Juli 2023 sind Händler beziehungsweise alle „Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes“ von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungs- und Prüfpflichten bei der stiftung ear nachzukommen, bevor sie in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen.
- Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG um einen Sammelbegriff handelt, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler. Schauen Sie dazu bitte in den Bereich „Hersteller“-Begriff nach dem ElektroG (siehe auch stiftung ear).
- Ab dem 1. Juli 2023 prüft und validiert der Marktplatz die WEEE-Registrierungsnummern aller Händler von Elektro- und Elektronikgeräten.
- Können Händler nach dem 1. Juli 2023 keine gültigen Registrierungsnummern nach ElektroG nachweisen, dürfen keine weiteren Verkäufe der betroffenen Artikel über Kaufland.de erfolgen. Die entsprechenden Angebote werden ausgeblendet.
- Hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.
Fallen Händler unter den Begriff „Hersteller“ nach dem ElektroG?
- Ja, bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG handelt es sich um einen Sammelbegriff, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.
- Als Händler sind Sie dann registrierungspflichtig, wenn das von Ihnen in Verkehr gebrachte elektrische oder elektronische Gerät nicht oder nicht ordnungsgemäß vom Hersteller bzw. Lieferanten registriert wurde. Sie gelten dann auch als Hersteller nach dem ElektroG. Bitte treten Sie diesbezüglich zeitnah mit Ihrem Hersteller und/oder Lieferanten in Kontakt.
- Bitte prüfen Sie bei der stiftung ear, inwiefern Sie unter den „Hersteller“-Begriff im Sinne des ElektroG fallen und sich entsprechend registrieren müssen.
Fallen Händler unter den Begriff „Hersteller“ nach dem BattG?
- Ja, bei dem „Hersteller“-Begriff nach BattG handelt es sich um einen Sammelbegriff, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.
- Als Händler sind Sie dann registrierungspflichtig, wenn die von Ihnen in Verkehr gebrachten Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien nicht oder nicht ordnungsgemäß vom Hersteller bzw. Lieferanten registriert wurden. Sie gelten dann auch als Hersteller nach dem BattG. Bitte treten Sie diesbezüglich zeitnah mit Ihrem Hersteller und/oder Lieferanten in Kontakt.
- Bitte prüfen Sie bei der stiftung ear, inwiefern Sie unter den „Hersteller“-Begriff im Sinne des BattG fallen und sich entsprechend registrieren müssen.
Welche Schritte muss ich nach den Anforderungen des ElektroG jetzt einleiten?
1. Prüfen Sie, ob Sie Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes sind.
Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registierung bei der stiftung ear vor.
a. Händler mit deutscher Niederlassung registrieren sich bei der stiftung ear.
b. Händler ohne sind verpflichtet, die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser übernimmt die Registrierungspflichten in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.
1.2 Hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir informieren Sie, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Keine Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Prüfen Sie unverzüglich über das Herstellerverzeichnis der stiftung ear ob Ihr Hersteller, Ihr Zwischenlieferant aus Deutschland oder Ihr Bevollmächtigter die von Ihnen in Verkehr gebrachten Artikel bereits registriert und die jeweiligen WEEE-Registrierungsnummern (pro Marke und Geräteart) vorliegen hat.
a. Sofern dies zutrifft, hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern Ihres Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihres Bevollmächtigten in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.
b. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
1.2 Liegen keine WEEE-Registrierungsnummern Ihres des Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihre Bevollmächtigten vor:
a. Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registierung bei der stiftung ear vor.
b. Hinterlegen Sie Ihre WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Welche Schritte muss ich nach den Anforderungen des BattG jetzt einleiten?
1. Prüfen Sie, ob Sie Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind.
Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registrierung bei der Stiftung vor.
a. Händler mit deutscher Niederlassung registrieren sich bei stiftung ear.
b. Händler ohne sind verpflichtet, die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser übernimmt die Registrierungspflichten in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.
1.2 Hinterlegen Sie die BattG-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Keine Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Prüfen Sie unverzüglich das Herstellerverzeichnis der stiftung ear ob Ihr Hersteller, Ihr Zwischenlieferant aus Deutschland oder Ihr Bevollmächtigter, die von Ihnen in Verkehr gebrachten Artikel bereits registriert und die jeweiligen BattG-Registrierungsnummern (pro Marke und Geräteart) vorliegen hat.
a. Sofern dies zutrifft, hinterlegen Sie die BattG-Registrierungsnummern Ihres Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihres Bevollmächtigten in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.
b. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
1.2 Liegen keine BattG-Registrierungsnummern Ihres des Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihre Bevollmächtigten vor:
a. Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registrierung bei der stiftung ear vor.
b. Hinterlegen Sie Ihre BattG-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
„Hersteller“-Begriff nach dem ElektroG (siehe auch stiftung ear)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG um einen Sammelbegriff handelt, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.
Händler | Unter den Sammelbegriff „Hersteller“ nach ElektroG fallen ebenso Vertreiber, sprich Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten. Die Verpflichtung zur eigenständigen Registrierung bei der Stiftung besteht für Händler immer dann, wenn die vom Händler in Verkehr gebrachten Geräte im Vorfeld nicht bereits durch den inländischen oder ausländischen Hersteller bzw. den Bevollmächtigten registriert wurden. |
Produzent | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Namen oder seiner Marke selbst herstellt oder konzipieren oder herstellen lässt und sie unter seinem Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet. |
Auftraggeber einer Fertigung | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft. Bitte beachten Sie: Der Anbieter oder Weiterverkäufer ist nicht als Hersteller anzusehen, wenn Name und/oder Marke des Herstellers auf dem Elektro- und Elektronikgeräte erscheint. |
Importeur | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht aus Deutschland stammen – sondern aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – erstmals auf dem deutschen Markt anbietet. |
Exporteur | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endkunden anbietet und nicht in Deutschland niedergelassen ist. |
Ich möchte auf Kaufland.de Batterien bzw. Artikel mit Batterien verkaufen. Welche Verpflichtungen habe ich als Online-Händler im Rahmen des BattG?
- Ab 2023 sind Händler beziehungsweise alle Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungs- und Prüfpflichten nachzukommen, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen dürfen.
- Für das BattG gibt es noch keine gesetzliche Umsetzungsfrist.
- Die Hinterlegung der Registrierungsnummern für das BattG auf Kaufland.de ist zurzeit noch optional. Diese werden seitens des Marktplatzes noch nicht geprüft.
- Demnächst haben Händler die Möglichkeit, ihre Registrierungsnummern im Händleraccount des Seller Portals zu hinterlegen.
Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.sk
Ich möchte auf Kaufland.sk verkaufen. Benötige ich eine Registrierung nach dem VerpackG in der Slowakei?
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in der Slowakei. Online-Händler, die in der Slowakei Verpackungen in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, beim slowakischen Umweltministerium eine Registrierung vorzunehmen. Wie auch in Deutschland sind Händler in der Slowakei exakt für die Menge an Verpackungen verantwortlich, die sie an Endverbraucher versenden.
Muss ich mich in der Slowakei auch einem Dualen System anschließen, und wenn ja, wie mache ich das?
Neben der Registrierungspflicht sind Händler ebenso dazu verpflichtet, sich einem Dualen System in der Slowakei anzuschließen. Das Duale System unterstützt Händler in der Slowakei dabei, ihre Verpackungen Schritt für Schritt kreislauffähiger zu machen und zu lizenzieren. Sie gehen dabei wie folgt vor:
a. Lizenzieren: Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, schließen einen Lizenzvertrag mit einem slowakischen Dualen System (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OVZ)) ab. Eine Übersicht der offiziellen OVZ finden Sie hier.
b. Datenmeldung: Sie melden die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an Ihr Duales System.
c. Bevollmächtigter: Verfügen Sie NICHT über eine slowakische Niederlassung, sind Sie verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über eine bevollmächtigte Organisation (OVZ) durchzuführen. Weitere Informationen hier.
Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.sk beachten?
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.sk vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.sk anzubieten.
Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie in Kürze hier.
Ich möchte auf Kaufland.sk Elektroartikel verkaufen. Muss ich mich nach dem ElektroG in der Slowakei registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Online-Händler, die Elektrogeräte auf Kaufland.sk verkaufen, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien sind dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungspflichten in der Slowakei nachzukommen, bevor sie Elektrogeräte in diesem Land in Verkehr bringen.
a. Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim slowakischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine slowakische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen slowakischen Bevollmächtigten (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OZV)) durchzuführen. Weitere Informationen hier.
Diese Registrierungspflicht besteht für jeden Händler und Hersteller. Eine Registrierung mehrerer Personen ist nicht möglich.
Ich möchte auf Kaufland.sk Batterien bzw. Artikel mit Batterien verkaufen. Muss ich mich nach dem BattG in der Slowakei registrieren, Und wenn ja, wie mache ich das?
Händler, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien, die in der Slowakei Artikel verkaufen, die unter das europäische BattG fallen, sind ab 2023 dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungspflichten auch in der Slowakei nachzukommen. Dies bedeutet, dass sie sich beim slowakischen Umweltministerium registrieren müssen, bevor sie Batterien in der Slowakei in Verkehr bringen dürfen.
a. Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim slowakischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine slowakische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen slowakischen Bevollmächtigten (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OZV)) durchzuführen. Weitere Informationen hier.
Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.cz
Ich möchte auf Kaufland.cz verkaufen. Benötige ich eine Lizenz nach dem VerpackG in Tschechien?
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Tschechien. Online-Händler sowie Hersteller, die in Tschechien Verpackungen in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, bei dem in ganz Tschechien agierenden Verwerter EKO-KOM eine Registrierung vorzunehmen. Auch die Lizenzierung und die Datenmeldung erfolgen über EKO-KOM. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.cz beachten?
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.cz vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.cz anzubieten.
Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie in Kürze hier.
Ich möchte auf Kaufland.cz Elektroartikel verkaufen. Muss ich mich nach dem ElektroG in Tschechien registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Online-Händler, die Elektrogeräte auf Kaufland.cz verkaufen, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien sind dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungspflichten in Tschechien nachzukommen, bevor sie Elektrogeräte in diesem Land in Verkehr bringen.
a. Händler, die über eine tschechische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim tschechischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine tschechische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen tschechischen Bevollmächtigten bzw. von einem Dualen System durchführen zu lassen. Weitere Informationen hier.
Diese Registrierungspflicht besteht für jeden Händler und Hersteller. Eine Registrierung mehrerer Personen ist nicht möglich.
Ich möchte auf Kaufland.cz Batterien bzw. Artikel mit Batterien verkaufen. Muss ich mich nach dem BattG in Tschechien registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Ab 2023 sind Händler, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien, die in Tschechien Artikel verkaufen, die unter das europäische BattG fallen, dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungspflichten auch in Tschechien nachzukommen. Dies bedeutet, dass sie sich beim tschechischen Umweltministerium registrieren müssen, bevor sie Batterien in Tschechien in Verkehr bringen dürfen.
a. Händler, die über eine tschechische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim tschechischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine tschechische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen Bevollmächtigten bzw. von einem Dualen System durchführen zu lassen. Weitere Informationen hier.
Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.at
Ich möchte auf Kaufland.at verkaufen. Benötige ich eine Registrierung für Verpackungen in Österreich und muss ich mich in Österreich einem Sammel- und Verwertungssystem anschließen?
Händler beziehungsweise „Primärverpflichtete“, die Verpackungen in Österreich an Endverbraucher in Verkehr bringen, sind nach der österreichischen Verpackungsverordnung verpflichtet, sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung im EDM-Portal erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Verpackungen zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme finden Sie hier.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können. Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ich möchte auf Kaufland.at Produkte mit Einwegkunststoff verkaufen. Benötige ich eine Registrierung für Einwegkunststoff in Österreich und muss ich mich in Österreich einem Sammel- und Verwertungssystem anschließen?
Händler beziehungsweise Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten, die Verpackungen oder Produkte mit Einwegkunststoffen in Österreich an Endverbraucher in Verkehr bringen, sind nach dem österreichischen Verpackungsverordnung, verpflichtet, sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffe zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme finden Sie hier.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können.
Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ich möchte auf Kaufland.at Elektroartikel verkaufen. Muss ich mich nach dem ElektroG in Österreich registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Ja, Händler beziehungsweise Hersteller, die nach der Elektroaltgeräteverordnung Elektro- und Elektronikgeräte aus einer dieser Kategorien erwerbsmäßig nach Österreich einführen, gelten rechtlich als Hersteller und müssen die Pflichten der Gerätehersteller erfüllen.
Als Händler sind Sie daher verpflichtet, sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Elektroaltgeräte finden Sie hier.
Mehr Informationen zu allen weiteren Verpflichtungen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Elektroaltgerätverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können.
Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Was muss ich wegen der Altgerätrücknahme auf Kaufland.at beachten?
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.at vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.at anzubieten.
Weitere Informationen rund um das österreichische Elektroaltgerätegesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie hier.
Ich möchte auf Kaufland.at Batterien verkaufen. Muss ich mich nach der Batterieverordnung in Österreich registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Ja, Händler beziehungsweise Hersteller, die nach der Batterieverordnung Batterien aus einer dieser Kategorien erwerbsmäßig nach Österreich einführen, gelten rechtlich als Hersteller und müssen die Pflichten der Gerätehersteller erfüllen.
Als Händler sind Sie daher verpflichtet sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Batterien finden Sie hier.
Mehr Informationen zu allen weiteren Verpflichtungen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Elektroaltgerätverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können.
Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Welche Informationen muss ich auf Kaufland.at im Seller Portal hinterlegen?
Um auf Kaufland.at verkaufen zu können, müssen Sie im Bereich EPR-Compliance für Österreich folgende Informationen hinterlegen.
Händler mit Sitz oder Niederlassung in Österreich
1. Ihre GLN-Nummer aus dem EDM-Portal
2. Bestätigung der Einhaltung Ihrer Pflichten per Checkbox: „Hiermit bestätige ich rechtsverbindlich im Falle des Inverkehrsetzens der jeweiligen Produkte in Österreich als Hersteller oder Primärverpflichter die Vorgaben des § 13a Abs. 1 AWG sowie die jeweiligen Vorgaben der entsprechenden Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 AWG betreffend die Sammlung und Verwertung gemäß § 13a Abs. 3 und 4 AWG und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem gemäß § 13g Abs. 2 AWG in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Bei Wegfall der eingangs genannten Vorgaben verpflichte ich mich, den Marktplatzbetreiber unverzüglich zu unterrichten.“
Händler ohne Sitz oder Niederlassung
1. Ihre GLN-Nummer aus dem EDM-Portal
2. Unternehmensname Ihres Bevollmächtigten
3. Bestätigung der Einhaltung Ihrer Pflichten per Checkbox: „Hiermit bestätige ich rechtsverbindlich im Falle des Inverkehrsetzens der jeweiligen Produkte in Österreich als Hersteller oder Primärverpflichter die Vorgaben des § 13a Abs. 1 AWG sowie die jeweiligen Vorgaben der entsprechenden Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 AWG betreffend die Sammlung und Verwertung gemäß § 13a Abs. 3 und 4 AWG und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem gemäß § 13g Abs. 2 AWG in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Bei Wegfall der eingangs genannten Vorgaben verpflichte ich mich, den Marktplatzbetreiber unverzüglich zu unterrichten.“
Umsetzung der EPR-Richtlinien auf Kaufland.pl
Ich möchte auf Kaufland.pl verkaufen. Benötige ich eine Registrierung nach dem VerpackungsG in Polen?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Polen. Online-Händler, die in Polen Verpackungen in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Wie auch in Deutschland sind Händler in Polen exakt für die Menge an Verpackungen verantwortlich, die sie an Endverbraucher versenden. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ich möchte auf Kaufland.pl Produkte mit Einwegkunststoff verkaufen. Benötige ich eine Registrierung für Einwegkunststoff in Polen?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten in Polen. Online-Händler, die in Polen Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Muss ich mich in Polen einem Dualen System anschließen? Wenn ja, wie mache ich das?
Neben der Registrierung im BDO-Register und der Abgabe der entsprechenden jährlichen Mengenmeldungen, besteht für Händler die Pflicht zur Zahlung eines Beitrags zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Recycling-Quoten. Dies kann entweder durch die Zahlung einer Gebühr beim BDO erfolgen oder durch eine Beteiligung bei einem Abfallverwertungssystem, das für Händler die gesetzlichen Pflichten zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll erfüllt.
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten die für Sie passende Vorgehensweise ab.
Was muss ich wegen der Altgeräterücknahme auf Kaufland.pl beachten?
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.pl vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.pl anzubieten.
Ich möchte auf Kaufland.pl Elektroartikel verkaufen. Muss ich mich nach dem ElektroG in Polen registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten in Polen. Online-Händler, die in Polen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ich möchte auf Kaufland.pl Batterien verkaufen. Muss ich mich nach dem BattG in Polen registrieren, und wenn ja, wie mache ich das?
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Batterien in Polen. Online-Händler, die in Polen Batterien in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Welche Informationen muss ich auf Kaufland.pl im Seller Portal hinterlegen?
Sie können im Bereich EPR-Compliance für Polen folgende Informationen hinterlegen:
Händler mit Sitz oder Niederlassung in Polen
1. Ihre BDO-Nummer aus dem BDO-Register
Händler ohne Sitz oder Niederlassung
- Ihre BDO-Nummer aus dem BDO-Register
- Unternehmensname Ihres Bevollmächtigten
Bitte beachten Sie: Für Händler im „Fiktiver Lieferer”-Modell ist die Angabe der BDO-Nummer verpflichtend.
FAQ zur Hinterlegung Ihrer WEEE-Nummern mit Kaufland Global Marketplace
Woher bekomme ich die WEEE-Registrierungsnummer?
Wenn Sie Ihre Waren von einem Lieferanten oder Hersteller in Deutschland beziehen, sind Produkte oder Marken durch die WEEE-Nummer des Lieferanten oder Herstellers abgedeckt und Sie müssen diese Nummer(n) im Seller Portal angeben.
Wenn Sie der erste und einzige Anbieter von bestimmten Produkten oder Marken in Deutschland sind, müssen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren. (Nur möglich für Händler mit einer deutschen Niederlassung. Verkäufer ohne deutsche Niederlassung müssen die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchführen lassen).
Warum erhalte ich die Fehlermeldung „Duplikat“ im Seller Portal?
Eine WEEE-Nummer kann nicht mehrfach im Seller Portal gespeichert werden. In diesem Fall wird die Fehlermeldung „Duplikat“ angezeigt. Wenn Sie mehrere Marken verkaufen, kann es vorkommen, dass die gespeicherte WEEE-Nummer für diese mehreren Marken gültig ist. In diesem Fall müssen Sie Ihre WEEE-Nummer nur einmal übermitteln.
Welche Gerätekategorien sind betroffen?
Eine Übersicht über die betroffenen Gerätekategorien finden Sie hier.
Was passiert mit Artikeln in der falschen Kategorie?
Bitte teilen Sie uns den betroffenen Artikel mit, indem Sie unseren Händler-Support kontaktieren. Wir prüfen im Nachgang, ob der betroffene Artikel falsch zugeordnet ist.
Ich habe alle WEEE-Nummern für meine betroffenen Produkte hinterlegt, erhalte aber immer noch die Information, dass meine Angebote nach dem 1. Juli 2023 ausgeblendet sein könnten. Was kann ich tun?
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle WEEE-Nummern für alle vom ElektroG betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie auf Kaufland.de verkaufen, in Ihrem Seller Portal speichern. Dazu gehören sowohl Ihre eigene Registrierungsnummer als auch die Nummern Ihrer Lieferanten oder Hersteller.
Sollte es dennoch zu Unregelmäßigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an unseren Händler-Support oder Ihren persönlichen Account Manager. Wir prüfen im Nachgang, ob der betroffene Artikel falsch zugeordnet ist.
Meine Nummer wurde abgelehnt. Woran kann das liegen?
Das kann mehrere Gründe haben. Die häufigsten sind mitunter:
- Die WEEE-Nummer ist ungültig und kann nicht validiert werden. Das können Sie hier prüfen.
- Sie haben angegeben, dass es sich um Ihre WEEE-Nummer handelt statt um die WEEE-Nummer des Herstellers oder eines Zwischenlieferanten.
- Die WEEE-Nummer ist auf eine andere Firma registriert als Ihr Kaufland Global Marketplace-Account.
- Bei der von Ihnen hinterlegten Nummer handelt es sich fälschlicherweise nicht um die WEEE-Nummer, sondern um eine VAT-ID.
Was passiert mit meinen Artikeln, wenn ich keine WEEE-Nummer hinterlegt habe?
Hinterlegen Sie bis 1. Juli 2023 zu Ihren vom ElektroG und BattG betroffenen Angeboten keine gültigen WEEE-Nummern, werden Ihre Angebote mit den betroffenen Artikeln zum 1. Juli 2023 ausgeblendet und so lange nicht freigeschaltet, bis entsprechende WEEE-Nummer(n) hinterlegt und geprüft wurden.
Die stiftung ear sagt mir, dass ich keine Nummer brauche. Was muss ich nun tun?
Bitte überprüfen Sie Ihre genauen Registrierungspflichten über die stiftung ear hier. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie alle möglichen Kombinationen von Verpflichteten berücksichtigt haben.
Zum Beispiel:
- Beziehen Sie Ihre Waren von einem Lieferanten oder Hersteller in Deutschland?
- Sind Produkte oder Marken, die Sie verkaufen, durch die WEEE-Nummer des Lieferanten oder Herstellers bereits abgedeckt?
Auch in diesen Fällen müssen Sie die entsprechenden WEEE-Nummer(n) im Seller Portal angeben.
Wenn Sie der erste und einzige Anbieter von bestimmten Produkten oder Marken in Deutschland sind, müssen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren. (Nur möglich für Händler mit einer deutschen Niederlassung. Händler ohne deutsche Niederlassung müssen die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchführen lassen).
Ich bekomme die Nummer nicht rechtzeitig, kann die Frist verlängert werden?
Nein, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Stellen Sie Ihren Registrierungsantrag bei der stiftung ear und hinterlegen Sie schnellstmöglich Ihre WEEE-Nummern im Seller Portal – erst nach anschließender Überprüfung durch Kaufland Global Marketplace werden Ihre ausgeblendeten Angbeote wieder aktiv.
Ich habe eine Bestätigung der stiftung ear, dass sich meine Registrierung verzögert. Reicht das aus, um die Ausblendung meiner Angebote zu verhindern?
Nein. Als Marktplatz unterliegen wir den gesetzlichen Prüfpflichten nach ElektroG und BattG. Können Händler nach dem 1. Juli 2023 keine gültigen Registrierungsnummern für ihre nach ElektroG betroffenen Geräte nachweisen, dürfen keine weiteren Verkäufe dieser Geräte auf Kaufland.de erfolgen.
Was muss ich nach dem 1. Juli 2023 machen? Erfordert jeder neu gelistete Elektronikartikel eine erneute Eingabe einer WEEE-Nummer?
Sie müssen identische WEEE-Nummern nicht mehrfach hinterlegen. Wenn Sie mehrere Marken verkaufen, kann es vorkommen, dass die von Ihnen bereits gespeicherte WEEE-Nummer für diese mehreren Marken und Gerätekategorien gültig ist. In diesem Fall brauchen Sie Ihre WEEE-Nummer nur einmal zu übermitteln.
Wenn Sie jedoch Angebote anderer Gerätekategorien und Marken hinzufügen, für welche die bereits hinterlegte(n) WEEE-Nummer(n) nicht gültig sind, dann müssen Sie für die neuen Angebote eine gültige WEEE-Nummer in Ihrem seller Portal hinterlegen.
Disclaimer
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.