Alternative Streitbeilegung für Verbraucher (ADR)

Diese Übersicht spiegelt die Rechtslage ab dem 20. Juli 2025 wider. Bis zu diesem Datum gelten die bisherigen Anforderungen an die Informationspflichten zur Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (OS).

  • Ab 20. Juli 2025: Abschaffung der EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS). An diesem Datum wird die OS vollständig eingestellt und die Möglichkeit, auf diese Plattform zu verlinken, entfällt. Die entsprechenden Hinweise in den Rechtstexten im Seller Portal müssen ab dem 20. Juli 2025 entfernt sein. Dies gilt ebenfalls für alle anderen Hinweise wie auf der eigenen Website oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Ab dem 20. Juli 2025*: Händler haben weiterhin die Verpflichtung Verbraucher über ihre Teilnahme an einer ADR (Alternativen Streitbeilegung) zu informieren.  Hier finden Sie eine Übersicht der Vorgaben je Kaufland-Marktplatz-Land.

*Bitte beachten Sie: Bis zum 19. Juli 2025 müssen Sie die Informationen zu OS inklusive der Verlinkung noch in Ihrem Seller Portal zur Verfügung stellen.

Wo kann ich die Änderungen im Seller Portal vornehmen?

Unter Shop-Einstellungen > Rechtstexte können Sie im Tab „Impressum“ unter „Informationen zur ADR (Alternativen Streitbeilegung) “ einen Link/ Informationen angeben und schriftlich erklären, dass Sie an diesem Prozess teilnehmen. Vergewissern Sie sich, dass Sie den entsprechenden Vertriebskanal ausgewählt haben.

Bitte aktualisieren Sie ab dem 20. Juli 2025 Ihre rechtlichen Hinweise und Bedingungen im Seller Portal, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Bis zum 19. Juli 2025 müssen Sie die Informationen inkl. Link noch im Shop belassen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Unser Händler-Support ist gerne für Sie da! 

Welche Anforderungen gelten ab dem 20. Juli 2025 im jeweiligen Kaufland-Marktplatz-Land?

Deutschland

In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2013/11 durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. In § 36 dieses Gesetzes sind die Informationspflichten für Händler geregelt.

Anforderungen:

  • Händler müssen die Verbraucher klar und verständlich über ihre Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren.
  • Wenn Händler zur Teilnahme bereit oder verpflichtet sind, müssen sie den Namen, die Adresse und die Website der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle angeben.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.”

Wir sind verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist XYZ, ANSCHRIFT, WEBSITE.”

Österreich

In Österreich wurde die EU-Richtlinie 2013/11 durch das Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in nationales Recht umgesetzt. In § 19 dieses Gesetzes sind die Informationspflichten für Händler geregelt.

Anforderungen:

  • Händler müssen die Verbraucher klar und verständlich über ihre Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren.
  • Wenn Händler zur Teilnahme bereit oder verpflichtet sind, müssen sie den Namen, die Adresse und die Website der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle angeben.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.”

Wir sind verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist XYZ, ANSCHRIFT, WEBSITE.”

Polen

In Polen wurde die EU-Richtlinie 2013/11 durch das Gesetz über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten umgesetzt. Art. 31 dieses Gesetzes regelt die Informationspflichten von Händlern.

Anforderungen:

  • Händler müssen die Verbraucher klar und verständlich über ihre Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren.
  • Wenn Händler zur Teilnahme bereit oder verpflichtet sind, müssen sie den Namen, die Adresse und die Website der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle angeben.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

“Nie jesteśmy gotowi do udziału w postępowaniu w sprawie rozstrzygania sporów przed konsumencką komisja arbitrażową.“

“Jesteśmy gotowi do udziału w postępowaniu w sprawie rozstrzygania sporów przed Stałym Polubownym Sądem Konsumenckim XYZ, ADRES, ADRES STRONY INTERNETOWEJ.“

Slowakei

Die Slowakei hat die EU-Richtlinie mit dem Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten umgesetzt.

Anforderungen:

  • Händler müssen die Verbraucher über die für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung zugelassene ADR-Stelle informieren, einschließlich der Adresse der Website der ADR-Stelle in klarer und zugänglicher Form (Impressum).
  • Händler müssen die Kunden in ihren rechtlichen Hinweisen und Geschäftsbedingungen über ihre Verpflichtung informieren, sich an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu beteiligen, einschließlich des Namens, der Adresse und der Website der Stelle, falls zutreffend.
  • Wird die Beschwerde eines Verbrauchers abgelehnt oder bleibt sie 30 Tage unbeantwortet, muss der Händler den Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die Schlichtungsstelle informieren und ihm mitteilen, ob er an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen wird. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann die Slowakische Handelsinspektion (SOI) eine Aufsicht ausüben.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

Ak medzi nami a spotrebiteľom vznikne spotrebiteľský spor z kúpnej zmluvy alebo zmluvy o poskytovaní služieb, ktorý sa nepodarí vyriešiť zmierom, môžete podať návrh na mimosúdne riešenie spotrebiteľského sporu nasledujúcemu subjektu mimosúdneho riešenia spotrebiteľských sporov na Slovensku:

Slovenská obchodná inšpekcia
Bajkalská 21/A,
827 99 Bratislava 27 Slovakia,
E-mail: ars@soi.sk ; adr@soi.sk Web: www.soi.sk.

“Okrem toho má spotrebiteľ podľa slovenského zákona č. 391/2015 Z. z. o alternatívnom riešení spotrebiteľských sporov a o zmene a doplnení niektorých zákonov k dispozícii tieto alternatívy: https://www.mhsr.sk/obchod/ochrana-spotrebitela/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov-1/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov-1

https://www.soi.sk

Tschechische Republik

Die EU-Richtlinie 2013/11 wurde in der Tschechischen Republik durch eine Änderung des Verbraucherschutzgesetzes (Gesetz. Nr. 378/2015 Slg.) umgesetzt, die das Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz erweitert.

Anforderungen:

  • Händler müssen die Verbraucher über die zugelassene ADR-Stelle in Verbindung mit ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung informieren, einschließlich der Adresse der Website der ADR-Stelle in klarer und zugänglicher Form (Impressum).
  • Händler müssen die Kunden in ihren rechtlichen Hinweisen und Geschäftsbedingungen über ihre Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle informieren und dabei den Namen, die Adresse und gegebenenfalls die Website angeben.
  • Bleibt eine Verbraucherbeschwerde ungelöst, müssen die Händler den Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger über die Schlichtungsstelle und deren Einschaltung informieren. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu einer Kontrolle durch die tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde und zu Geldstrafen führen.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

V případě, že dojde mezi námi a spotřebitelem ke vzniku spotřebitelského sporu z kupní smlouvy nebo ze smlouvy o poskytování služeb, který se nepodaří vyřešit vzájemnou dohodou, může spotřebitel podat návrh na mimosoudní řešení takového sporu určenému subjektu mimosoudního řešení spotřebitelských sporů, kterým je:

Česká obchodní inspekce
Ústřední inspektorát – oddělení ADR
Gorazdova 1969/24
120 00 Praha 2
Email: adr@coi.gov.cz Web: adr.coi.gov.cz

https://coi.gov.cz/ustredni-inspektorat/

Frankreich

Frankreich hat die EU-Richtlinie mit der Ordonnance n° 2015-1033 du 20 août 2015 sowie das dazugehörigen Décret n° 2015-1382 du 30 octobre 2015 umgesetzt. Damit wurden Titel I des Buches VI des Verbraucherschutzgesetzes (Artikel L.611-1 bis L.616-3) über die Verbraucherschlichtung eingeführt.

Anforderungen:

  • Der Händler muss den Zugang zu einem unabhängigen Verbraucherschlichter ermöglichen und die Verbraucher darüber informieren, wie sie diesen kontaktieren können, wobei die Kontaktdaten des Schlichters (Name, Adresse, Website) deutlich anzugeben sind (Impressum).
  • Bleibt die Beschwerde eines Verbrauchers ungelöst, muss der Händler ihn erneut über den zuständigen Schlichter und die Schlichtungsmöglichkeiten informieren.
  • Darüber hinaus schreibt das französische Recht (Art. L-616-2) vor, die Verbraucher über eine ADR (Alternativen Streitbeilegung) für Online- oder grenzüberschreitende Verträge zu informieren.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

„Nous sommes disposés à participer à une procédure de médiation devant XYZ, ADRESSE, SITE WEB. En cas de litige non résolu, vous pouvez saisir gratuitement le médiateur compétent.“

Italien

Italien setzte die EU-Richtlinie 2013/11 mit dem Gesetzesdekret Nr. 130 vom 6. August 2015 um, wodurch das Verbrauchergesetzbuch geändert wurde.

Anforderungen:

  • Händler sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, sich an einer alternativen Streitbeilegung zu beteiligen (ADR). Entscheiden sie sich jedoch für die Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegungsstelle, müssen sie die Verbraucher über die von Ihnen in Anspruch genommene alternative Streitbeilegungsstelle informieren und dabei Einzelheiten zu dieser Stelle, einschließlich der Internetadresse, angeben. Diese Informationen sollten in Ihrem Impressum und in den allgemeinen Vertragsbedingungen im Seller Portal deutlich angegeben werden.
  • Bleibt ein Streitfall nach der Beschwerde des Verbrauchers ungelöst, sind Händler verpflichtet, den Verbraucher (auf einem dauerhaften Datenträger) über die zuständige ADR-Stelle zu informieren und anzugeben, ob sie als Händler sich auf dieses ADR-Verfahren einlassen werden.
  • Darüber hinaus schreibt das italienische Recht die Angabe der Kontakt-E-Mail des Händlers in seinem Impressum vor.

Beispieltext, der im Seller Portal hinterlegt wird:

“Non siamo disposti a partecipare a una procedura di risoluzione delle controversie davanti a un organismo ADR.” à participer à une procédure de médiation devant un médiateur de la consommation.”

“Siamo disposti a partecipare a una procedura di risoluzione delle controversie davanti a XYZ, INDIRIZZO, SITO WEB.”

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.