Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Diese Verordnung hat das Ziel, die Sicherheit der auf dem europäischen Markt verfügbaren Produkte zu maximieren, und somit ein hohes Schutzniveau für Verbraucher sicherzustellen.

Um dies zu erreichen, werden mehrere wesentliche Neuerungen und Anforderungen eingeführt, die sowohl für Händler als auch für Hersteller verpflichtend sind.

Wesentliche Anpassungen im Überblick

Die Verordnung gilt für alle Non-Food Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen von Verbrauchern verwendet werden könnten.

Folgende Artikel sind von der Verordnung nach Artikel 2 ausgenommen:

Human- und Tierarzneimittel

Lebensmittel

Futtermittel

Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

Pflanzenschutzmittel

Antiquitäten

Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden

Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen

Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139

Welche Informationen muss ich auf den Kaufland-Marktplätzen hinterlegen?

Um die Anforderungen an die Informationspflicht zur Produktsicherheit zu erfüllen, müssen für jedes angebotene Produkt, das von der Verordnung betroffen ist (siehe Auflistung oben), mindestens die folgenden Angaben bereitgestellt werden:

1. Hinterlegen der GPSR Kontaktinformationen: Hersteller und verantwortliche Person für die EU

Zur Sicherstellung der fortlaufenden Einhaltung der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wurde die Abfrage und Hinterlegung der Informationen für Hersteller sowie EU-verantwortlicher Personen optimiert. Die neue Struktur ermöglicht eine klare Trennung beider Kontaktstellen auf der Produktdetailseite und sorgt für maximale Transparenz für Kunden zu gewährleisten

Was passiert mit den alten Tools?

Am 15. Mai 2026 wird die alte Verwaltungsseite vollständig entfernt, ebenso wie das Attribut product_safety_contact aus den Produktdaten im Seller Portal. Ihre dort zuvor erstellten Herstellerregeln über das alte Tool wurden, sofern möglich, bereits automatisch in das neue System übertragen.

Bitte beachten Sie, dass während dieser Übergangsphase bis zum 15.05.2026 sowohl die alte als auch die neue Seite sichtbar bleiben. Nutzen Sie für die Datenpflege ab sofort die neue Übersichtsseite.

  • Sie finden die alte Seite unter Angebotsmanagement > Importe verwalten >[ALT] Verantwortliche Person für die EU.

Hinweis zur Verwaltung per Marketplace Seller API: Sie können die erforderlichen Informationen nach GPSR weiterhin über das Attribut  product_safety_contact über die API übermitteln. Diese Funktion wird erst langfristig (in etwa sechs bis zwölf Monaten) eingestellt. Informationen zu Neuerungen werden unverzüglich bereitgestellt.

Zusammenfassung der rechtlichen Anforderungen
  • Differenzierung der Kontakte: Es ist nun obligatorisch, zwischen dem Hersteller und der verantwortlichen Person in der EU zu unterscheiden. Unser System bietet hierfür nun zwei separate Eingabemöglichkeiten.
  • Hersteller aus der EU: Die Kontaktdaten des Herstellers müssen angegeben werden.
  • Hersteller außerhalb der EU: Für Hersteller außerhalb der EU ist die Angabe einer verantwortlichen Person in der EU obligatorisch.
  • Konsequenz fehlender Daten: Angebote, die diese Informationen nicht enthalten, müssen systematisch vom Verkauf ausgeschlossen werden.
Wie gehe ich genau vor, um die GPSR Kontaktdaten zu hinterlegen?

Schritt 1: Konformitätsstatus prüfen
Bevor Sie Daten aktualisieren, sollten Sie Ihren aktuellen Status überprüfen:

  1. Melden Sie sich im Seller Portal an.
  2. Navigieren Sie zu Reporte in der Seitenleiste.
  3. Wählen Sie den Bereich “Produktdaten” aus und suchen Sie nach dem General Product Safety Regulation (GPSR) Report.
  4. Klicken Sie auf “1 Report anfragen”. Sie erhalten in Kürze eine CSV-Datei per E-Mail.

Der Report enthält unter anderem:

  • storefront
  • id_item
  • ean
  • title
  • manufacturer
  • is_compliant: Gibt an, ob der Artikel bereits compliant ist (true/false).
  • reason: Gibt den Grund für die Non-Compliance an (z. B. manufacturer_contact_missing).
  • manufacturer_contact & eu_responsible_person: Aktuell gespeicherte Felder.

Hinweis: Sie erhalten einen Report für alle Ihre Vertriebskanäle.

Schritt 2: Die erforderlichen Informationen einreichen

Möglichkeit 1: Herstellerregeln erstellen (Empfehlung)

Dies ist der effizienteste Weg. Sie geben die Daten einmal pro Hersteller ein, und das System wendet diese automatisch auf alle bestehenden und zukünftigen Produkte dieses Herstellers an. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Gehen Sie zu Angebotsmanagement > Importe verwalten.
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt [NEU] Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
  3. Dort sehen Sie eine Liste aller Hersteller, die mit Ihren Produkten verknüpft sind.
  4. Klicken Sie beim entsprechenden Hersteller auf Kontakt hinzufügen (oder verwenden Sie die Kontrollkästchen für die Massenbearbeitung).
    Hinweis: Für alle ausgewählten Hersteller wird derselbe Kontakt gespeichert.
  5. Geben Sie die Daten ein. Hinweis: Wenn sich das Land des Herstellers außerhalb der EU befindet, werden Sie vom System automatisch aufgefordert, zusätzlich die verantwortliche Person in der EU einzugeben.
  6. Klicken Sie auf “Speichern”.

Tipp: Vorschläge für EU-Kontaktinformationen (siehe graues Feld in der Grafik)

  • Möglicherweise werden Ihnen Vorschläge für EU-Kontakte angezeigt, die bereits von anderen Händlern bereitgestellt wurden.
  • Sie können überprüfen, ob diese für Ihre Produkte relevant sind und diese mit einem Klick übernehmen.
  • Durch die Übernahme werden automatisch neue Herstellerregeln für Ihre Produkte erstellt.

Rechtlicher Hinweis: Sie müssen ein Kontrollkästchen aktivieren, mit dem Sie die volle rechtliche Verantwortung akzeptieren. Überprüfen Sie immer die Richtigkeit, um Sanktionen zu vermeiden!

Möglichkeit 2: CSV-Import (nur für bestehende Artikel)
Diese Methode ist geeignet, wenn Sie Daten nur für bestimmte, bereits gelistete Produkte aktualisieren möchten.

  1. Gehen Sie zu Angebotsmanagement > Importe verwalten > [NEU] Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).
  2. Klicken Sie oben rechts auf CSV-Datei importieren. Es öffnet sich ein neues Fenster mit detaillierten Anweisungen.

Tipp: Verwenden Sie die Datei, die Sie unter Schritt 1 als GPSR-Report angefordert haben, wieder. Sie enthält bereits alle Ihre Produkte in der korrekten Struktur. Alternativ finden Sie im Importfenster einen Link zum Download einer leeren CSV-Vorlage.

Hinweis: Spalten wie title, is_compliant oder reason werden vom System beim Import automatisch ignoriert. Sie müssen diese daher nicht manuell löschen.

Wichtig: Diese Methode berücksichtigt keine neu gelisteten Produkte des Herstellers in der Zukunft.

Wo werden die GPSR Kontaktdaten angezeigt?

Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden für Kunden transparent auf der Produktdetailseite (PDP) angezeigt. Es gibt zwei separate Tabs: einen für den Hersteller und einen für die verantwortliche Person in der EU.

Hinweis: Änderungen werden ab dem 15.05.2026 auf den Produktdetailseiten sichtbar sein. Um Ihren aktualisierten Status schnell zu überprüfen, laden Sie einen neuen Report herunter. Der Report zeigt Ihre Änderungen in der Regel innerhalb von zehn Minuten an, bei größeren Lagerbeständen kann es länger dauern.

Welche Informationen müssen Sie hinterlegen?

Gemäß GPSR sind die folgenden Felder obligatorisch (mit * gekennzeichnet):

  • Name * (Unternehmen oder Person)
  • Postanschrift: Straße *, Hausnummer *, Postleitzahl *, Stadt *, Land *
  • Elektronische Adresse: E-Mail-Adresse oder Website-URL *
  • Telefonnummer (optional)
2. Produktkennung hinterlegen

Angaben, welche die Identifizierung des Produktes ermöglichen. Unter anderem die Abbildung des Produktes, die entsprechende Kategorie, der das Produkt zugeordnet wird und sonstige Produkt-Identifikatoren, wie z. B. EAN, Modellbezeichnung, etc. 

Hier finden Sie mehr Informationen zu Produktdaten.

3. Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen hinterlegen

Etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes können per API, CSV oder manuell im Seller Portal hochgeladen werden. Es handelt sich um ein Produktattribut.

Per API

Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache des Marktplatzes:

{  
"data": {  
  "id": 2761,  
  "name": " safety_guidelines",  
  "title": "Sicherheitshinweise", 
   "explanation": "-Achtung!- Sicherheitshinweise", 
   "is_multiple": true, 
   "seller_instructions": "",  
  "is_sharedset": true,  
  "type": "Sicherheitshinweise" } } 
	

Sicherheitsdatenblatt 

Attribut: safety_data_sheet 

Sicherheitsdatenblätter enthalten zusätzliche und detaillierte Informationen zur Produktsicherheit des betreffenden Artikels (z.B. Chemischer Volumeninhalt in einer Reinigungsflüssigkeit). Sie können als Bilder (.jpg, .gif, .svg, .png) oder PDFs hochgeladen werden. 

{  
"ean": [
"9521234567890"
],
"attributes": {
"safety_data_sheet": [
"https://example.net/image-1.jpeg"
]
}
}
{  
"ean": [
"9521234567890"
],
"attributes": {
"safety_data_sheet": [
"https://example.net/document.pdf"
]
}
}
Per CSV

Sicherheitshinweise 

Name des Attributs: safety_guidelines

Sie können Sicherheitshinweise als einen Freitext bereitstellen, basierend auf den Anforderungen, die Sie für das entsprechende Produkt hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitshinweise in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes angegeben werden müssen.

Sicherheitsdatenblatt 

Name des Attributs: safety_data_sheet 

Sicherheitsdatenblätter enthalten zusätzliche und detaillierte Informationen zur Produktsicherheit des betreffenden Artikels (zum Beispiel: Chemischer Volumeninhalt in einer Reinigungsflüssigkeit usw.). Sie können als Bilder (.jpg, .gif, .svg, .png) oder PDFs hochgeladen werden. 

Manuell im Seller Portal

Sicherheitsinformationen: Wählen Sie Ihr Angebot in der Angebotsliste aus und laden Sie im Reiter “Produktdaten” im Abschnitt “Attribute” Ihr Sicherheitsdatenblatt hoch.

4. CE-Kennzeichnungen und Konformitätsdokumente hinterlegen

Sofern erforderlich, finden Sie nähere Informationen dazu bei der Europäischen Kommission. Sie können diese per API, CSV oder manuell im Seller Portal hinterlegen.

Per API

CE-Kennzeichnungen/Konformitätsdokumentation:

{  
  "data": {  
     "id": 3818,  
      "name": "ce_certificate",  
      "title": "CE-Zertifikat",  
      "explanation": "CE-Zertifikat für die CE-Kennzeichnung",  
      "is_multiple": true,  
      "seller_instructions": "Hinterlegen Sie das Zertifikat bitte als Bilddatei.
      \nAkzeptierte Dateiformate:\njpg, gif, svg, png, pdf",  
      "is_sharedset": false,  
      "type": "Picture"  } } 
	
Per CSV

CE-Zertifikat

Name des Attributs: ce_certificate

Sie können das CE-Zertifikat in der entsprechenden Spalte für die entsprechenden Produkte als PDF oder Bilddatei bereitstellen.

Manuell im Seller Portal

Wählen Sie Ihr Angebot in der Angebotsliste aus und laden Sie im Reiter “Produktdaten” im Abschnitt “Attribute” Ihr CE-Zertifikat hoch.

Welche meiner hinterlegten Daten werden auch auf andere Vertriebskanäle übertragen?

GPSR Kontaktinformation: Hersteller und verantwortliche Person für die EU

  • Hersteller Regeln: Der Herstellername/ Die verantwortliche Person für die EU werden automatisch auf Ihre anderen Vertriebskanäle auf Kaufland Global Marketplace übertragen.
  • CSV Import: Wird nicht automatisch übernommen. Sie müssen im CSV Import immer den entsprechenden Vertriebskanal angeben.

Sicherheitshinweise werden nur übertragen, wenn Sie die automatische Übersetzung und Übertragung aktiviert haben. 

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.