Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Am 13. Dezember 2024 tritt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Diese Verordnung hat das Ziel, die Sicherheit der auf dem europäischen Markt verfügbaren Produkte zu maximieren, und somit ein hohes Schutzniveau für Verbraucher sicherzustellen.

Um dies zu erreichen, werden mehrere wesentliche Neuerungen und Anforderungen eingeführt, die sowohl für Händler als auch für Hersteller verpflichtend sind.

Wesentliche Anpassungen im Überblick

Die Verordnung gilt für alle Non-Food Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen von Verbrauchern verwendet werden könnten.

Folgende Artikel sind von der Verordnung nach Artikel 2 ausgenommen:

Human- und Tierarzneimittel

Lebensmittel

Futtermittel

Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

Pflanzenschutzmittel

Antiquitäten

Beförderungsmittel, mittels derer Verbraucher sich fortbewegen oder reisen und die von Dienstleistungserbringern im Rahmen einer Transportdienstleistung, die Verbrauchern erbracht wird, direkt bedient werden und nicht von den Verbrauchern selbst bedient werden

Lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen

Luftfahrzeuge gemäß Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1139

Welche Informationen muss ich auf den Kaufland-Marktplätzen hinterlegen?

Um die Anforderungen an die Informationspflicht zur Produktsicherheit zu erfüllen, müssen für jedes angebotene Produkt, das von der Verordnung betroffen ist (siehe Auflistung oben), mindestens die folgenden Angaben bereitgestellt werden:

a. den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die E-Mail-Adresse, unter denen der Hersteller kontaktiert werden kann
– sofern der Hersteller seinen Sitz nicht in der EU hat: den Namen, die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person für die EU

b. Angaben, welche die Identifizierung des Produktes ermöglichen, u. a. Abbildung des Produktes, die entsprechende Kategorie, der das Produkt zugeordnet wird und sonstiger Produkt-Identifikatoren, wie z. B. EAN, Modellbezeichnung, etc.

c. etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes

d. sofern erforderlich CE-Kennzeichnungen und Konformitätsdokumente, nähere Informationen dazu finden Sie bei der Europäischen Kommission.

Die Informationen unter a-d werden unseren gemeinsamen Kunden auf dem Kaufland-Marktplatz innerhalb der Produktdetailseite angezeigt.

Sollten die erforderlichen Informationen zu Ihren Produkten nicht bis einschließlich 12. Dezember 2024 vorliegen, behält sich der Marktplatz vor, entsprechende Angebote auszublenden.

Was sollte ich als Händler jetzt tun?

1. Überprüfen Sie Ihre Produkte und stellen Sie sicher, dass die von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte den Produktsicherheitsanforderungen nach GPSR entsprechen

2. Überprüfen Sie die Kontaktdaten des Herstellers (in der EU) bzw. die seines Bevollmächtigten für die EU und stellen Sie sicher, dass alle benötigten Informationen hinterlegt sind. Es müssen mindestens die folgenden Daten vorliegen:

  • Name des Herstellers/der verantwortlichen Person des Herstellers in der EU
  • Adresse des Herstellers/der verantwortlichen Person des Herstellers in der EU
  • E-Mail des Herstellers/der verantwortlichen Person des Herstellers in der EU

3. Überprüfen Sie und stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte, sofern erforderlich, über notwendige CE-Kennzeichnungen/Konformitätsdokumentation verfügen.

4. Überprüfen Sie Ihre Produkte und stellen Sie sicher, dass entsprechende Produkte die benötigten Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache des Marktplatzes, auf dem die Produkte verkauft werden, enthalten.

Falls Ihnen die erforderlichen Informationen und Dokumente noch nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte umgehend an den Hersteller oder Ihren Lieferanten und fordern Sie diese unverzüglich an.

Wie hinterlege ich die Informationen?

Für alle Ihre Produkte können Sie die Informationen in den Produktdaten mittels Attributen per API, CSV-Datei und manuell im Seller Portal hinterlegen.

1. Per API

Sie finden mehr Informationen in der API Dokumentation unter Produktdaten.

a. Herstellername / Verantwortliche Person für die EU

Geben Sie den Namen, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer des Herstellers an, wenn dieser in der EU sitzt / oder den Namen der Verantwortlichen Person für die EU an.

Das Attribut product_safety_contact kann per API in der Attributenliste als Attribut für alle Kategorien mit den folgenden Angaben übergeben werden:

    "attributes": { 
        "product_safety_contact": { 
            "name": "Musterbetrieb GmbH", 
            "address": "Musterstraße 123, Musterstadt, 12345, DE", 
            "email_address": "someone@example.net", 
            "phone_number": "+491234567890" } } 
	

Bestehende relevante Attribute

Bitte überprüfen Sie und stellen Sie sicher, dass die folgenden relevanten Attribute ce_certificate und safety_guidelines ebenfalls mit den folgenden Angaben implementiert sind:

b. CE-Zertifikat

CE-Kennzeichnungen/Konformitätsdokumentation:

{  
  "data": {  
     "id": 3818,  
      "name": "ce_certificate",  
      "title": "CE-Zertifikat",  
      "explanation": "CE-Zertifikat für die CE-Kennzeichnung",  
      "is_multiple": true,  
      "seller_instructions": "Hinterlegen Sie das Zertifikat bitte als Bilddatei.
      \nAkzeptierte Dateiformate:\njpg, gif, svg, png, pdf",  
      "is_sharedset": false,  
      "type": "Picture"  } } 
	

c. Sicherheitshinweise

Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache des Marktplatzes:

{  
"data": {  
  "id": 2761,  
  "name": " safety_guidelines",  
  "title": "Sicherheitshinweise", 
   "explanation": "-Achtung!- Sicherheitshinweise", 
   "is_multiple": true, 
   "seller_instructions": "",  
  "is_sharedset": true,  
  "type": "Sicherheitshinweise" } } 
	
2. Per CSV-Datei

Sie können eine CSV-Dateivorlage für die entsprechende Kategorie im Seller Portal herunterladen.

a. Herstellername / Verantwortliche Person für die EU

Name des Attributs: product_safety_contact
Geben Sie den Namen, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer des Herstellers an, wenn dieser in der EU sitzt / oder den Namen der Verantwortlichen Person für die EU an.

Mit diesem Attribut können Sie die Informationen über Ihren Hersteller bzw. Die verantwortliche Person in der EU hinterlegen. Ein Beispiel, wie das in der CSV-Datei aufgenommen werden könnte, finden Sie hier.

b. CE-Zertifikat

Name des Attributs: ce_certificate
Sie können das CE-Zertifikat in der entsprechenden Spalte für die entsprechenden Produkte als PDF oder Bilddatei bereitstellen.

c. Sicherheitshinweise

Name des Attributs: safety_guidelines
Sie können sowohl Bilder als auch Text bereitstellen, basierend auf den Anforderungen, die Sie für das entsprechende Produkt hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitshinweise in der Landessprache des jeweiligen Marktplatzes angegeben werden müssen.

3. Per Seller Portal (Manuell)

1. Wählen Sie in Ihrem Seller Portal im Bereich ”Angebotsmanagement“ den Menüpunkt „Angebote” aus.

2. Klicken Sie auf „+ Neues Angebot erstellen“.

3. Geben Sie in das Suchfeld Ihre EAN, den Hersteller oder die Artikelbezeichnung ein, um zu prüfen, ob Ihr Produkt bereits in der Produktdatenbank hinterlegt ist. Bestätigen Sie die Suche mit einem Klick auf das Lupen-Icon.

4. Wird Ihr Produkt in den Suchergebnissen angezeigt?
a. Ja – Dann können Sie direkt Ihr Angebot erstellen und die Attribute in den Produktdaten ergänzen.
b. Nein – Legen Sie unter ”+Neues Produkt anlegen“ ein neues Produkt an. Weitere Informationen finden Sie hier.

5. Im Tab Attribute finden Sie die zu hinterlegenden Attribute:

a. Herstellername / Verantwortliche Person für die EU

Geben Sie den Namen, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer des Herstellers an, wenn dieser in der EU sitzt / oder den Namen der Verantwortlichen Person für die EU an.

b. CE-Zertifikat

Laden Sie in diesem Abschnitt Ihr CE-Zertifikat hoch.

c. Sicherheitshinweise

Geben Sie in diesem Abschnitt Ihre Sicherheitshinweise an.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.