Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Was Sie als Händler wissen müssen

Diese Informationen stellen keine Rechts- oder PPWR-Compliance-Beratung durch Kaufland Global Marketplace dar. Es liegt allein in Ihrer Verantwortung als Händler, sicherzustellen, dass Ihre Produkte, Verpackungen, Angebote und Verkäufe allen geltenden Gesetzen entsprechen – einschließlich der Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Als Verkaufspartner sind Sie verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Standards und Vorschriften zu kennen und einzuhalten.

Hintergrund

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) ist die Grundlage der neuen Verpackungsgesetzgebung in Europa. Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet die PPWR alle EU-Mitgliedstaaten, verbindliche EPR-Systeme für Verpackungen einzurichten.

Während einige Länder solche Systeme bereits etabliert haben, werden sie nun EU-weit zum Standard. Ab dem 12. August 2026 treten diese einheitlichen Regeln an die Stelle bisheriger nationaler Vorgaben und sollen die Vermeidung und das Recycling von Abfällen verbessern.

Die PPWR verfolgt drei Hauptziele:

  • Abfall reduzieren: Verringerung der insgesamt erzeugten Verpackungsabfälle
  • Kreislaufwirtschaft stärken: Sicherstellen, dass Verpackungen wiederverwendet oder recycelt werden
  • Kennzeichnung vereinheitlichen: EU-weit einheitliche Recycling- und Sortierhinweise

Die PPWR gilt als EU-Verordnung unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten – ohne vorherige Umsetzung in nationales Recht. Einzelne Anforderungen (z. B. zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil oder Kennzeichnung) treten zeitlich gestaffelt in den Folgejahren in Kraft.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie in der EU verkaufen, müssen Sie in jedem Land, in dem Sie tätig sind oder in das Sie expandieren möchten, für Verpackungen EPR-registriert sein.

Die Beantragung Ihrer EPR-Registrierungsnummern (EPR-IDs) kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Falls noch nicht geschehen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Prozess frühzeitig zu starten. 

Die Verantwortung für die vollständige Erfüllung aller EPR-Pflichten (Registrierung, Mengenmeldung, Gebührenzahlung) liegt allein bei Ihnen als Händler bzw. Inverkehrbringer von Produkten. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie ein Marktplatz die Angaben prüft.

Wer gilt als Hersteller?

Für die Zwecke der EPR ist der „Hersteller“ das Unternehmen, das die Verpackung in der Lieferkette erstmals auf einem nationalen Markt in Verkehr bringt – unabhängig davon, wer die Verpackung produziert hat. Im Fall des Direktverkaufs an Endkunden ist dies in der Regel der Fernabsatzhändler, also das online verkaufende Unternehmen. 

Bitte beachten Sie: Die PPWR unterscheidet zwischen Hersteller und Erzeuger. Beide sind registrierungspflichtig – prüfen Sie daher, ob eine der beiden Rollen auf Sie zutrifft und was das für Sie bedeutet. Wir verwenden im Folgenden beide Begriffe.

Bezieht ein Händler seine Ware hingegen von einem vorgelagerten Lieferanten im selben Land (z. B. einem dort ansässigen Importeur oder Hersteller), der bereits als Hersteller im Sinne der EPR gilt, ist der Händler selbst nicht der Hersteller.

EPR bezieht sich sowohl auf die Primärverpackung (Produktverpackung) als auch auf die Sekundärverpackung (von Ihnen ergänzte Versandverpackung), Tertiärverpackungen sowie Serviceverpackungen. Da im Online-Handel praktisch jede Sendung verpackt wird, ist nahezu jeder Händler betroffen.

Verhältnis zur nationalen EPR-Registrierung

Die PPWR ersetzt nicht die länderspezifischen EPR-Registrierungen, sondern macht EPR für Verpackungen EU-weit verpflichtend. Das bedeutet für Sie:

  • Es gibt keine EU-weite Sammelregistrierung. Sie müssen sich in jedem Land, in dem Sie als Hersteller/Erzeuger gelten, separat registrieren und einer Producer Responsibility Organization (PRO) beitreten.
  • Sie melden Ihre Verpackungsmengen und zahlen die Recyclinggebühren weiterhin pro Land.
  • Gemäß PPWR müssen Hersteller, die Verpackungen in einem Land ohne eigenen Firmensitz in Verkehr bringen, dort einen Bevollmächtigten (Authorised Representative) benennen. Da die genauen Abläufe EU-weit derzeit noch umgesetzt werden, empfehlen wir, sich frühzeitig bei Ihrer jeweiligen PRO oder einem Servicepartner zu informieren. 

Bitte beachten Sie: Das unmittelbare Risiko liegt nicht erst in künftigen PPWR-Anforderungen, sondern bereits heute in einer fehlenden oder unvollständigen EPR-Registrierung. Stellen Sie daher zuerst sicher, dass Sie in allen relevanten Märkten korrekt registriert sind und Ihren Meldepflichten nachkommen.

Übersicht der Herstellerregister und Verpackungs-IDs nach Ländern 

Die folgende Übersicht zeigt je Land das zuständige Herstellerregister bzw. die maßgebliche PRO sowie das Format der Verpackungs-Registrierungsnummer. Die Registrierung für Verpackungen ist für nahezu alle Händler relevant; je nach Sortiment können weitere Kategorien (Elektrogeräte/WEEE, Batterien u. a.) hinzukommen.

LandRegister / BehördePRO (Beispiele)Format der Verpackungsnummer
DeutschlandVerpackungsregister LUCID (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR)Interzero, BellandVision, Reclay u. a.13-stellige LUCID-Nummer (Format: DE…………)
FrankreichNationales Register SYDEREP der Umweltagentur ADEMECiteo, Léko, AdelpheUIN / IDU (Identifiant Unique), von ADEME vergeben (Format z. B. FRxxxxxx_xxxxxx)
SpanienRPP – Registro de Productores de Producto (MITECO)Ecoembes, ProCircularENV/JAHR/XXXXXXXXX
NiederlandeZentrale Abwicklung über die PRO (Meldung ggf. an die ILT)Verpact (ehem. Afvalfonds Verpakkingen)kein einheitliches öffentliches Nummernformat; PRO-Vertrags-/Teilnehmernummer
TschechienListe der Personen beim Umweltministerium (MŽP)EKOM & VISOH2EKO-KOMEKO-KOM-Klientennummer (vertragsabhängig)EK-R+8 ZiffernEK-F+8 Ziffern
Für CZ SellerX…/X…/X…/X…
SlowakeiRegister des Umweltministeriums (ISOH)NATUR-PACK, ENVI-PAK u. a.Registrierungsnummer des Umweltministeriums (vertrags-/registerabhängig)PO_+ 7 ZiffernRV + 12 alphanumerische Zeichen
PolenBDO-Register (Baza danych o produktach i opakowaniach)über zugelassene OrganisationenBDO-Nummer (in der Regel mehrstellige Registernummer)
ÖsterreichVerpackungskoordinierungsstelle (VKS)*ARA, AGR, ERP Austria, Interzero, Reclay VKS-Nummer (über das System/die PRO vergeben)
ItalienEintrag über das KonsortialsystemCONAI (sowie zugehörige Material-Konsortien)CONAI-Mitglieds-/Vertragsnummer (kein einheitliches öffentliches Format)
Stand: 23.06.2026. Die Zuständigkeiten, Schwellenwerte und Nummernformate können sich – auch im Zuge der PPWR-Umsetzung – ändern. 

*VKS-Nummer (Österreich): Sammel- und Verwertungssysteme (SVS) sind in Österreich für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zuständig. Wenn Sie bei einem dieser Systeme registriert sind, wird Ihnen eine VKS-Nummer zugeordnet. Ihre Nummer finden Sie im VKS-Register.

Bitte beachten Sie: Kaufland Global Marketplace nutzt die VKS-Nummer und das VKS-Register aktuell unter Vorbehalt als Nachweis. Da die zuständige österreichische Behörde noch kein offizielles Register nach den Vorgaben der PPWR eingerichtet hat, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, die Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.

Nur in einzelnen Ländern (z. B. Deutschland mit der LUCID-Nummer oder Spanien mit dem ENV-Format) existiert ein klar standardisiertes, öffentlich einheitliches Nummernformat. Für andere Länder ist noch kein feststehendes Format vorgegeben – hier erhalten Sie eine register- oder vertragsbezogene Kennung von der zuständigen Behörde bzw. PRO. Maßgeblich ist stets die Nummer, die Ihnen nach erfolgreicher Registrierung offiziell zugewiesen wird.

Was muss ich für den Verkauf mit Kaufland Global Marketplace im Seller Portal hinterlegen?
  1. Verpackungs-Registrierungsnummer hinterlegen: Sobald Ihnen für ein Land eine gültige Verpackungs-Registrierungsnummer (sowie ggf. Nummern für weitere Kategorien) vorliegt, hinterlegen Sie diese im Seller Portal:
    1. Öffnen Sie im Seller Portal die Shop-Einstellungen und wählen Sie den Reiter EPR-Compliance.
    2. Wählen Sie über die Auswahl oben rechts das entsprechende Verkaufsland.
    3. Klicken Sie auf „Weitere EPR-Nummer hinzufügen“, wählen Sie die Produktkategorie (z. B. Verpackungen) und tragen Sie Ihre Nummer ein. Das System zeigt Ihnen das erwartete Format an.
    4. Klicken Sie auf „Absenden und überprüfen lassen“. Ihre Nummer wird anschließend validiert und in der Übersicht gelistet.

Wiederholen Sie den Vorgang für jedes Land und jede Kategorie, in der Sie verkaufen.

  1. Bestätigung und Selbstzertifizierung: Über die Rechtstexte bestätigen Sie die Vereinbarung gemäß Verordnung (EU) 2025/40. Damit verpflichten Sie sich, ausschließlich Verpackungen anzubieten, welche die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 45 Abs. 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllen.
Was Sie jetzt tun sollten:
  1. Bei den lokalen PROs registrieren: Stellen Sie in allen Ländern, in denen Sie verkaufen, sicher, dass Sie für Verpackungen bei der lokalen PRO registriert sind.
  2. Expansion vorausschauend planen: Leiten Sie Registrierungen für neue Märkte frühzeitig ein – behördliche Vorlaufzeiten können oft mehrere Wochen in Anspruch nehmen. 
  3. EPR-Nummern hinterlegen: Tragen Sie Ihre länderspezifischen EPR-Nummern im Seller Portal ein. 
  4. Bevollmächtigte prüfen: Klären Sie, in welchen Ländern Sie als nicht ansässiger Händler einen Bevollmächtigten benötigen.
Unterstützung durch Service-Partner

Bei EPR-Registrierungen, Verpackungsmeldungen und der Benennung von Bevollmächtigten in den einzelnen EU-Ländern unterstützt Sie unser Partner take-e-way. Als Kaufland Global Marketplace-Händler erhalten Sie 10 % Rabatt auf die Servicepauschale. Weitere Informationen finden Sie in den Marketplace Services.

FAQ
Was ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?

EPR ist ein umweltpolitischer Ansatz, bei dem Hersteller/Erzeuger die physische oder finanzielle Verantwortung für die Entsorgung ihrer Produkte und Verpackungen am Ende des Lebenszyklus übernehmen. Wer bestimmte Produkte oder Verpackungen in der Lieferkette erstmals auf einem nationalen Markt in Verkehr bringt, ist EPR-pflichtig und erfüllt diese Pflicht durch Teilnahme an einem EPR-System (einer PRO): Registrierung, Mengenmeldung und Zahlung der jeweiligen Gebühr.

Was regelt die neue PPWR?

EPR für Verpackungen besteht in den meisten europäischen Ländern bereits seit Jahren. Die PPWR macht EPR für Verpackungen nun in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Ab dem 12. August 2026 müssen alle Mitgliedstaaten Herstellern/Erzeugern die Registrierung ihrer Verpackungen ermöglichen. Die PPWR enthält zudem ein verbindliches Prüfsystem für Marktplätze.

Für welche Länder gilt die neue EU-Verpackungsverordnung?

Die PPWR macht EPR für Verpackungen in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Die meisten Mitgliedstaaten haben EPR für Verpackungen bereits eingeführt. Anwendungsdatum der PPWR ist der 12. August 2026.

Welche Verpackungsarten sind betroffen?

EPR bezieht sich sowohl auf die Primärverpackung (Produktverpackung) als auch auf die ergänzte Sekundärverpackung (Versandverpackung) sowie Tertiär- und Serviceverpackungen. 

Wie viele Registrierungen benötige ich, um in der EU verkaufen zu können?

Wenn Sie als Hersteller gelten, müssen Sie sich in jedem Land, in dem Sie verkaufen, separat für EPR registrieren. Eine EU-weite Sammelregistrierung gibt es nicht. Beachten Sie zudem, dass neben Verpackungen weitere EPR-Pflichten bestehen können – etwa für Batterien, Elektrogeräte (WEEE) und Textilien.

Was passiert, wenn ich keine gültige Registrierungsnummer im Seller Portal hinterlege?

Die PPWR sieht ein verbindliches Prüfsystem für Marktplätze vor. Fehlt eine erforderliche Registrierungsnummer, kann dies dazu führen, dass betroffene Produkte nicht mehr verkauft werden dürfen und entsprechende Angebote auf den Kaufland-Marktplätzen ausgeblendet werden müssen. Stellen Sie daher rechtzeitig sicher, , dass Ihre Registrierungen vollständig und die Nummern im Seller Portal hinterlegt sind.

Was ändert sich bei der Kennzeichnung von Verpackungen?

Die PPWR führt EU-weit einheitliche Kennzeichnungen für Material, Sortierung und getrennte Sammlung ein. Für wiederverwendbare Verpackungen sowie für Verpackungen in Pfand- und Rücknahmesystemen gelten zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen. Die genauen Vorgaben und Fristen regelt die EU-Kommission schrittweise über Durchführungsrechtsakte. 

Was gilt für die Verpackungsgröße im Versandhandel?

Ab 2030 sieht die PPWR eine maximale Leerraumquote (in der Regel 50 Prozent) für Sammel-, Versand- und E-Commerce-Verpackungen vor und untersagt unnötige Doppel- bzw. Übergrößen-Verpackungen. Für den Online-Handel ist dies besonders relevant: Prüfen Sie Ihre Versandverpackungen frühzeitig auf eine bedarfsgerechte Dimensionierung.

Welche weiteren gestaffelten Anforderungen an Verpackungen treten ab 2030 inkraft?

Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein und definierte Design-Kriterien erfüllen. Kunststoffverpackungen unterliegen zudem verbindlichen Mindestanteilen an Rezyklat. Darüber hinaus sind bestimmte Einwegkunststoffverpackungen verboten (z. B. bestimmte Umverpackungen oder Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg). Ob und in welchem Umfang diese Anforderungen auf Ihre Produkte zutreffen, sollten Sie eigenverantwortlich prüfen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Den Volltext der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie eine Übersicht der EU-Regeln, der Umsetzung und des Zeitplans können Sie bei der Europäischen Kommission einsehen. Die finalen Leitlinien und FAQ der Kommission (März 2026) sind hier verfügbar.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.