EU–Datenverordnung / Data Act

Ab dem 12. September 2025 gelten die neuen Vorgaben der EU-Datenverordnung (Verordnung (EU) 2023/2854), der eine wettbewerbsfähigere und innovativere Datenwirtschaft in Europa fördern und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben soll.

Geräte zur Datenerfassung (z.B. WLAN-fähige Geräte) müssen so gestaltet sein, dass sie Nutzungs- oder Umgebungsdaten auf Anfrage der Nutzer bereitstellen können. Nutzer haben das Recht auf Zugriff, Nutzung und Teilung ihrer Daten. Händler müssen folgende Informationen bereitstellen: 

  • Angaben zu Speicheroptionen und ob das Gerät Daten in Echtzeit generiert. 
  • Anleitungen zum Abrufen und Löschen von Daten. 
Was sind meine Pflichten?

Sie müssen für betroffene Kategorien angeben, ob ein Produkt unter die Vorgaben der EU-Datenverordnung fällt. Falls dies der Fall ist, müssen Sie Informationen (per Link) bereitstellen, welche Daten vom Gerät gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden.

Sie können diese Daten von den Herstellern der betroffenen Produkte anfordern und erhalten in der Regel eine URL zu einer Seite mit den entsprechenden Informationen. Dieser Link muss dann den jeweiligen Produkten im Seller Portal zugeordnet werden.

Wie hinterlege ich die erforderlichen Informationen für den Verkauf auf den Kaufland-Marktplätzen?

Sie haben die Möglichkeit die Informationen manuell im Seller Portal, per CSV- /XML-Datei oder per Marketplace Seller API anzugeben.

1. Manuelle Eingabe im Seller Portal
  1. Navigieren Sie zu Ihren Angeboten und öffnen Sie die Produktdaten der betroffenen Produkte (Lesen Sie hier mehr zu Produktdaten).
  2. Unter „Attribute“ finden Sie die Angaben „Betrifft Data Act“ und „Smart Device Info URL“.
  3. Geben Sie zunächst unter „Betrifft Data Act“ mit „Ja/Nein“ an, ob das Produkt betroffen ist.
  4. Wenn „Ja“: Fügen Sie den URL-Link des Herstellers in das Feld unter „Smart Device Info URL“ ein.
  5. Der Vorgang muss für jeden Artikel einzeln durchgeführt werden.
2. Angabe per CSV- /XML-Datei
  1. Bitte geben Sie an, ob das Produkt von der EU-Datenverordnung (EU Data Act) betroffen ist, indem Sie das Attribut „is_smart_device “ (D: 3872) mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ befüllen.
  2. Fällt das Produkt unter die Vorgaben der Datenverordnung, fügen Sie in das Feld für das Attribut „smart_device_manufacturer_information_url “ (ID: 3875) den Herstellerlink ein.

Beide Attribute können gleichzeitig befüllt werden!

3. Angabe per API

Wie Sie die Informationen per Marketplace Seller API übermitteln, können Sie der API-Dokumentation entnehmen.

Liste der betroffenen Kategorien

Hier finden Sie eine Auflistung der Kategorien, die von der EU-Datenverordnung betroffen sind.

Dann senden bitte Ihre Kategorie-Vorschläge über das Kontaktformular an unseren Händler-Support. Wählen Sie bitte die folgenden Stichworte aus:

  1. Seller Portal
  2. Angebotsmanagement
  3. Produktdaten

Unser Händler-Support gleicht Ihre Vorschläge mit der EU-Datenverordnung ab und erweitert gegebenenfalls die Liste.

Wenn relevante EU-Datenverordnung Informationen nicht korrekt eingereicht werden, behält sich der Marktplatz das Recht vor, Ihre Angebote auszublenden.

Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich über Ihre eigenen Pflichten und holen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter die entsprechenden Kategorien und Anforderungen fallen.