EU-Batterieverordnung
Die EU-Batterieverordnung bringt neue, gestaffelt in Kraft tretende Pflichten für den Vertrieb, die Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von Batterien und batteriebetriebenen Produkten. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Infos und nächsten Schritte für Ihr Geschäft auf Kaufland Global Marketplace.
Was sind Ihre bisherigen Verpflichtungen?
Bereits seit dem 18.08.2024 müssen alle Produkte mit Batterien bestimmte Kennzeichnungspflichten erfüllen. Das sind unter anderem:
- CE-Kennzeichnung
- Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen
- Erzeugerkennzeichnung mit Namen, Rechtsform, Adresse, ggf. Marke und Kontaktinformationen
- Für bestimmte Batteriearten (z. B. E-Bikes, Industriebatterien): Zusätzliche Angaben zu Leistung und Haltbarkeit, bereitgestellt in der jeweiligen Landessprache (auch auf der Verpackung oder in Begleitdokumenten möglich).
Bitte beachten Sie:
Händler sind verpflichtet, zu kontrollieren, ob Hersteller und Importeure diese erweiterten Kennzeichnungspflichten einhalten. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht mehr verkauft werden.
Ab 18.08.2025: Weitere Verpflichtungen für Hersteller und Händler
Ab 18. August 2025 treten die nächsten zentralen Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft:
- Selbstzertifizierung auf Kaufland Global Marketplace
- Einreichen von Batterieregistrierungsnummern
- Batterie-Recyclinggebühr für betroffene Produkte angeben
1. Selbstzertifizierung auf Kaufland Global Marketplace*
*Gilt auch für Händler, die aktuell keine Batterien verkaufen. So wird sichergestellt, dass Ihre Compliance auch bei zukünftigen Sortimentsänderungen fortlaufend gewährleistet ist.
Sie werden im Seller Portal gebeten, mit einem Klick zu bestätigen, dass Sie nur Batterien (einschließlich solcher, die in Geräten, leichten Verkehrsmitteln oder sonstigen Fahrzeugen verbaut sind) anbieten, die alle Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß EU-Verordnung erfüllen.
Wo finde ich die Einstellung im Seller Portal?
Um die Selbstzertifizierung durchzuführen, gehen Sie im Seller Portal zu Ihren Shop-Einstellungen und klicken Sie auf „Rechtstexte“. Dort finden Sie die Checkbox zur Einhaltung der EU-Batterieverordnung.

2. Einreichen von Batterieregistrierungsnummern
Für alle Länder, in denen Sie Batterien in Verkehr bringen, müssen Sie jeweils eine gültige Batterieregistrierungsnummer hinterlegen: Deutschland, Polen, Frankreich, Tschechien, Slowakei, Österreich, Italien. Die Nummern sind pro Händler angegeben und werden im EPR-Compliance Bereich im Seller Portal hinterlegt. Es muss nicht für jedes Produkt oder Kategorie eine Nummer hinterlegt werden.
Wo gebe ich die Batterie-Nummer ein?
Gehen Sie im Seller Portal zu Ihren Shop-Einstellungen und klicken Sie auf „EPR-Compliance“ und klicken Sie auf „+Batterie-Nummer hinzufügen“. Hier können Sie Ihre Batterie-Nummern eintragen und ebenfalls angeben, ob Sie Hersteller im Sinne der EU-Batterieverordnung sind oder nicht. Sie können im geöffneten Fenster durch einen Klick auf „+ Batterie-Nummer hinzufügen“ mehrere Nummern gleichzeitig hinterlegen.

3. Batterie-Recyclinggebühr für betroffene Produkte angeben
Hinterlegen Sie die Batterie-Recyclinggebühr für alle betroffenen Produkte, sodass diese beim Verkauf transparent und getrennt vom Produktpreis für den Endkunden angezeigt wird. Die Angabe kann manuell im Seller Portal, per API oder durch CSV-/XML-Import erfolgen.
- Manuelle Eingabe:
- Gehen Sie im Seller Portal zu Ihren Angeboten und klicken Sie auf das Angebot, für welches Sie die Gebühr hinterlegen möchten.
- Im Reiter „Angebot“ geben Sie in das Feld “Batterierecycling-Gebühr” den entsprechenden Wert in Euro ein.

Wichtig
Bitte achten Sie darauf, dass Sie die korrekten Beträge für die jeweiligen Produktkategorien eingeben, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten.
Die entsprechenden Beträge je Kategorie erfragen Sie bitte bei der Stiftung EAR.
- Eingabe per API:
Wenn Sie Ihre Angebote per Marketplace Seller API listen, können Sie das Feld „battery_participation“ als Teil Ihrer Angebotsdaten per API übertragen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Marketplace Seller API-Dokumentation.
- Eingabe durch CSV-/XML-Import
Sie können die Angaben für die Batterie-Recyclinggebühr auch per Datei-Upload hinterlegen:
CSV-Datei:
- Inventory-Feed-Datei: Wenn Sie eine Inventory-Feed-Datei nutzen, tragen Sie die entsprechenden Daten in das Feld „battery_participation“ ein. Die Reihenfolge, in der das Feld in der Datei erscheint, ist dabei irrelevant.
- Inventory-Command-Datei: Wenn Sie eine Inventory-Command-Datei verwenden, platzieren Sie das Feld „battery_participation“ in der Spalte „Q“, da keine Header vorhanden sind. Andernfalls kann es vom System nicht ausgelesen werden.
XML-Datei:
- Bei der Verwendung einer XML-Datei gibt es keine Vorgaben für die Übermittlung der Informationen zur Batterie-Recyclinggebühr.
Wer gilt als Hersteller?
Hersteller im Sinne der Verordnung sind Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit Batterien
- unter eigenem Namen/Marke im EU-Land verkaufen,
- erstmals gewerblich aus dem Ausland oder einem anderen EU-Staat in das Land einführen,
- oder per Fernabsatz direkt an Endkunden liefern.
Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz im jeweiligen Land beauftragen, der die Registrierung übernimmt.
Prüfen Sie rechtzeitig die Anforderungen in Ihren Zielländern, da die Verfahren sich aktuell noch an die neue Verordnung anpassen.
Welche Batterien sind betroffen?
Mit der EU-Batterieverordnung werden die bisherigen Batteriekategorien abgelöst und durch fünf neue Kategorien ersetzt. Dies soll eine bessere Nachverfolgbarkeit und Regulierung ermöglichen.
| Alte Kategorie | Neue Kategorie (ab 18.08.2025) | Beschreibung / Beispiele |
| Gerätebatterien | Gerätebatterien | Kleine, gekapselte Batterien (≤5 kg), z. B. AA/AAA, Fernbedienung, Kinderspielzeug, Uhren |
| Standardbatterien, wiederaufladbar/nicht wiederaufladbar, z. B. AA, AAA, C, D, 9V, Knopfzellen | ||
| Industriebatterien | Batterie für leichte Verkehrsmittel bzw. LV-Batterien | Batterien für E-Bikes, E-Scooter, Hoverboards (≤25 kg) |
| Industriebatterien | Für Industrie, große Maschinen, Notstromanlagen, Gabelstapler | |
| Elektrofahrzeugbatterien | Batterien für Elektrofahrzeuge | |
| Fahrzeugbatterien | Starterbatterien | Starterbatterien in PKW, LKW, Motorrädern, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge |
Weitere laufende Pflichten
- Regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Batteriemengen pro Land
- Zahlung der jeweiligen Umweltgebühren an Behörden oder Producer Responsibility Organizations (PROs)
- Beachten Sie länderspezifische Unterschiede bei Melde- und Nachweispflichten
Folgen bei Nichteinhaltung
Verstöße können – je nach Land – Bußgelder, Vertriebsverbote oder die Löschung von Angeboten zur Folge haben.
Mehr Infos
- Vollständige Verordnung:
Europäische Kommission – EU-Batterieverordnung - Für Deutschland:
Stiftung EAR – fit-for-battvo
Unterstützung durch take-e-way
Wir empfehlen Ihnen, bei Unsicherheiten professionelle Beratung durch unseren Partner Take-e-way in Anspruch zu nehmen.