Kaufland.es – EPR-Richtlinien für Spanien
Die EPR-Richtlinien (Extended Producer Responsibility) regeln die Verantwortung von Herstellern für die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Produkten bestimmter Kategorien.
Allgemeine Informationen zu den EPR-Richtlinien finden Sie unter „EPR-Richtlinien – Allgemeine Informationen„.
Wer muss sich für die EPR-Richtlinien in Spanien registrieren?
Die Pflicht betrifft alle sogenannten „Erstinverkehrbringer“ (oft zusammenfassend als „Hersteller“ definiert). In Spanien gelten Sie als „Hersteller“ („productor de producto“) und sind registrierungspflichtig, wenn Sie Produkte aus den betroffenen Kategorien erstmals auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen.
Folgende Akteure müssen sich für die EPR-Richtlinien in Spanien registrieren:
- Hersteller, die Produkte unter ihrer eigenen Marke oder ihrem eigenen Namen auf den spanischen Markt bringen.
- Importeure und innergemeinschaftliche Erwerber, die Produkte nach Spanien einführen.
- Fernabsatzhändler (Distance Seller), die – unabhängig von ihrem Unternehmenssitz – Produkte an Endkunden in Spanien verkaufen.
Bitte beachten Sie:
Nicht in Spanien ansässige Händler müssen einen Bevollmächtigten (Authorized Representative / Representante Autorizado) mit Sitz in Spanien benennen, der die Registrierung und die EPR-Pflichten für sie übernimmt.
Der übergeordnete rechtliche Rahmen für die EPR-Verpflichtungen in Spanien ist das Abfallgesetz Ley 7/2022 de residuos y suelos contaminados. Mehr Informationen finden Sie beim spanischen Umweltministerium MITECO.
Welche Produktkategorien fallen unter die EPR-Richtlinie in Spanien?
| EPR-Kategorie | Herstellerregister | Format der Registrierungsnummer | |
| 1 | Verpackungen (Envases / Packaging) | Registro de Productores de Producto (RPP) – Sección envases (MITECO) | ENV/JAHR/XXXXXXXXX (z. B. ENV/2026/123456789) |
| 2 | Elektro- und Elektronikgeräte (RAEE / WEEE) | Registro Integrado Industrial – RII-AEE | RII-AEE-Nummer (z. B. RII-AEE-8164) |
| 3 | Batterien & Akkumulatoren | Registro Integrado Industrial – RII-PYA | RII-PYA-Nummer (z. B. RII-PYA número 2519) |
| 4 | Kunststofftüten (Bolsas de plástico) | RPP – Sección bolsas de plástico (MITECO) | BOL/JAHR/XXXXXXXXX |
| 5 | Ersatzreifen (Neumáticos) | RPP – Sección neumáticos (MITECO) | NEU/JAHR/XXXXXXXXX |
| 6 | Tabakfilter (Filtros de tabaco) | RPP – Sección productos de tabaco con filtros y filtros (MITECO) | SFT/JAHR/XXXXXXXXX |
Was muss ich tun, um die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung in Spanien zu erfüllen?
Schritt 1: Spanische Steuernummer (NIF) beantragen
Voraussetzung: Für die EPR-Registrierung benötigen Sie eine spanische Steuernummer (NIF – Número de Identificación Fiscal). Ohne NIF ist keine EPR-Registrierung möglich.
Nicht in Spanien ansässige Händler beantragen die NIF in der Regel über ihren im spanischen Inland ansässigen Bevollmächtigten oder einen Service-Partner.
Bitte beachten Sie:
Die Beantragung des NIF nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch (etwa 2-4 Wochen) und sollte vor Beginn der eigentlichen EPR-Registrierung erfolgen.
Schritt 2: Registrierung beim Herstellerregister und bei einer PRO
Welche Registrierungen Sie benötigen, hängt von Ihrem Sortiment ab. Bitte prüfen Sie für jede Ihrer Produktkategorien, ob eine EPR-Pflicht besteht.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre EPR-Nummer(n).
Bitte beachten Sie:
Nicht-spanische Händler müssen für die eigene Registrierung einen Bevollmächtigten (Authorized Representative) in Spanien benennen.
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Wichtig für Ihre Zeitplanung: Planen Sie für den gesamten Prozess genügend Vorlaufzeit ein. Die Bearbeitung durch die Behörden nimmt etwas Zeit in Anspruch:
- NIF-Beantragung: ca. 2 bis 4 Wochen
- EPR-Registrierung: ca. 2 bis 3 Wochen (pro Abfallstrom, nach Erhalt der NIF)
Schritt 3: Hinterlegen der EPR-Nummer(n) im Seller Portal
Sobald Sie Ihre EPR-Nummer(n) erhalten haben, hinterlegen Sie diese im Seller Portal, um Ihre Angebote in den betroffenen Kategorien für Kaufland.es freizuschalten:
- Gehen Sie im Seller Portal zu den Shop-Einstellungen und wählen Sie den Reiter EPR-Compliance.
- Stellen Sie über die Auswahl oben rechts sicher, dass das Verkaufsland Kaufland.es ausgewählt ist.
- Klicken Sie auf „Weitere EPR-Nummer hinzufügen“.
- Wählen Sie im sich öffnenden Fenster zunächst die Produktkategorie aus (z. B. Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien). Das System zeigt Ihnen dann das erwartete Format der Registrierungsnummer für die gewählte Kategorie an (z. B. ENV/JAHR/XXXXXXXXX für Verpackungen).
- Tragen Sie Ihre EPR-Nummer im dafür vorgesehenen Feld ein.
- Klicken Sie auf „Absenden und überprüfen lassen“. Ihre Nummer wird anschließend validiert und in der Übersicht aufgelistet.
Wiederholen Sie den Vorgang für jede betroffene Kategorie, in der Sie Produkte anbieten.
Schritt 4: Mengenmeldung an die PRO
Händler müssen die in Verkehr gebrachten Mengen (Stückzahl, Verkaufsvolumen oder Gewicht) regelmäßig je Kategorie an ihre Producer Responsibility Organization (PRO/SCRAP) melden. Diese Mengen bilden die Grundlage für die Berechnung der Recyclinggebühren. Für Verpackungen ist die jährliche Erklärung typischerweise bis 28. Februar des Folgejahres einzureichen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige PRO oder Ihren Service-Partner.
Schritt 5: Zahlung der Recyclinggebühr (Öko-Beitrag)
Zusätzlich zur Mengenmeldung entrichten Händler Öko-Beiträge an ihre PRO. Die Höhe richtet sich nach Produktkategorie und gemeldeter Menge, Material und Gewicht. Der Händler istfür die korrekte Meldung und fristgerechte Zahlung verantwortlich.
Schritt 6: Angabe der EPR-Nummer auf Rechnungen
Ihre EPR-Nummer je Kategorie muss auf den Kundenrechnungen und den zugehörigen Geschäftsdokumenten ausgewiesen werden.
Rücknahmepflichten (WEEE 1:1 Take-back)
Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte in Spanien anbieten, sind Sie verpflichtet, beim Kauf eines neuen Geräts die kostenlose Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts anzubieten (1:1-Rücknahme). Informationen zu den Rücknahmeoptionen müssen Sie den Marktplatz-Kunden zur Verfügung stellen – hinterlegen Sie diese in Ihren AGB im Seller Portal unter Shop-Einstellungen > Rechtstexte > AGB.
Zusammenfassung Ihrer Händlerpflichten in Spanien
- Beantragung einer spanischen Steuernummer (NIF)
- Benennung eines Bevollmächtigten (für nicht in Spanien ansässige Händler)
- Registrierung für die betroffenen Kategorien und Beitritt zu einer PRO
- Hinterlegen der EPR-Nummer(n) im Seller Portal
- Regelmäßige Mengenmeldung an die PRO
- Zahlung der Recyclinggebühr
- Angabe der EPR-Nummer auf den Rechnungen
- WEEE 1:1-Rücknahme von Altgeräten
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Disclaimer
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich darüber, ob Ihre angebotenen Produkte unter die entsprechenden Pflicht-Kategorien und Anforderungen fallen, und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein.