Differenzbesteuerung (Margin Scheme)
Die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist eine spezielle Regelung der Umsatzsteuer. Sie sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer nur auf den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis berechnet wird.
Bin ich als Händler betroffen?
An die Anwendung der Differenzbesteuerung sind spezielle Voraussetzungen geknüpft. Ob eine Differenzbesteuerung in Ihrem Fall Anwendung finden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Das sind die relevanten Punkte für den Verkauf von differenzbesteuerten Produkten auf den Kaufland-Marktplätzen:
- Preiskennzeichnung/Hinweis auf Differenzbesteuerung: Achten Sie darauf, dass Sie in Ihren Angebotsinformationen einen Hinweis auf die Differenzbesteuerung geben. So vermeiden Sie Nachfragen oder Reklamationen von Kunden. Im System wird der Angebotspreis stets mit der Angabe „inkl. USt“ angezeigt.
- Rechnungsstellung: Sollten Sie Endkunden Rechnungen ausstellen, stellen Sie sicher, dass diese ordnungsgemäß sind und die Besonderheiten der Differenzbesteuerung berücksichtigen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten ebenfalls Informationen zur Anwendung der Differenzbesteuerung enthalten.
Kontakt und Unterstützung
Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zur Differenzbesteuerung stehen Ihnen unsere Service-Partner (Händlerbund, Hellotax, IT-Recht Kanzlei & Taxdoo) gerne zur Verfügung.
Disclaimer:
Diese Informationsseite dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- und/oder Steuerberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich bei spezifischen rechtlichen Fragen an einen Rechts- und/oder Steuerberater zu wenden.