
Sharing is Caring: Kaufland-Marktplatz persönlich weiterempfehlen und Freimonate sichern
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Dann teilen Sie Ihre positiven Erfahrungen mit befreundeten Online-Händlern und in Ihrem persönlichen Netzwerk! Für eine erfolgreiche Empfehlung bedanken wir uns sowohl bei Ihnen als auch dem vermittelten Händler mit jeweils 3 Monaten Befreiung von der Grundgebühr für den Verkauf auf allen Kaufland-Marktplätzen.
Sie sind ein wichtiger Teil unserer Marketplaceworld-Community. Sollten Sie Fragen zur Aktion haben, melden Sie sich gerne bei unserem persönlichen Händler-Support.
So einfach geht‘s!

VOUCHERCODE ERSTELLEN
Ersetzen Sie hierfür einfach das Wort SHOPNAME mit Ihrem Kaufland-Pseudonym: KGM-SHOPNAME
Beispiel: Ihr Kaufland-Pseudonym ist „ABC-Shop“ – dann lautet Ihr individueller Vouchercode KGM-ABC-SHOP

VOUCHERCODE TEILEN
Geben Sie Ihren individuellen Vouchercode an die von Ihnen ausgewählten Händler weiter, die noch nicht auf den Kaufland-Marktplätzen verkaufen.
Teilnahmebedingungen für die Aktion „Händler werben Händler“
1. Veranstalter
Die Aktion wird veranstaltet von Kaufland Marketplace GmbH, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarslum.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme an dieser Aktion steht allen Online-Händlern offen, die aktiv auf mindestens einem Kaufland-Marktplatz verkaufen.
3. Monate ohne Grundgebühr
(1) Registriert sich ein Händler (neuer, empfohlener Händler) aufgrund der Empfehlung eines anderen Händlers (empfehlender, bereits registrierter Händler) auf einem Kaufland-Marktplatz, entfällt für beide Händler für einen Zeitraum von drei Monaten das Entgelt für die vertraglich vereinbarte Grundgebühr auf der Plattform. Der empfohlene Händler darf zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht bei Kaufland registriert sein.
(2) Der bereits registrierte Händler sowie der Veranstalter gehen davon aus, dass es sich hierbei um einen Leistungstausch (Vermittlung eines neuen Händlers gegen 3-monatige Grundgebührfreiheit) im Rahmen eines Kompensationsgeschäfts handelt. Die Leistung gilt jeweils mit dem Zeitpunkt erbracht, in dem die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
4. Vouchercode
(1) Der empfehlende Händler erstellt seinen persönlichen Vouchercode. Diesen teilt er mit seinem Netzwerk und empfiehlt, sich beim Veranstalter als Händler zu registrieren.
(2) Wenn sich ein empfohlener Händler aufgrund dieser Empfehlung registriert, benutzt er während des Registrierungsprozesses den Vouchercode des empfehlenden Händlers.
(3) Die Monate ohne Grundgebühr für beide Händler werden aktiviert, sobald die Registrierung des empfohlenen Händlers unter Nennung des Vouchercodes vom Veranstalter bestätigt wurde. Mit dieser Bestätigung gilt die Vermittlung als erfolgreich abgeschlossen i.S.d. Ziffer 3.
5. Vergütung
(1) Sowohl die Vermittlungsleistung als auch die 3-monatige Grundgebührfreiheit des bereits registrierten Händlers entsprechen sich in ihrem Wert und verstehen sich zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
(2) Der bereits registrierte Händler sowie der Veranstalter vereinbaren die gegenseitige Rechnungsstellung. Die Leistungen der Parteien werden nach erfolgreicher Vermittlung abgerechnet.
(3) Die Rechnungen müssen den jeweiligen Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 UStG berechtigen. Die Rechnungen müssen einen Hinweis auf das Kompensationsgeschäft enthalten (jede Rechnung enthält folgenden Hinweis: „Gegengeschäft mit Verrechnung“). Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die Parteien die gegenseitigen Zahlungsansprüche, soweit sie sich in gleicher Höhe gegenüberstehen, miteinander verrechnen.
(4) Der Veranstalter wird ermächtigt, für den bereits registrierten Händler eine Rechnung im Gutschriftsverfahren abzurechnen. Der bereits registrierte Händler, der die Gutschrift erhält (Leistender im umsatzsteuerlichen Sinn) hat die Gutschrift unverzüglich auf inhaltliche Richtigkeit hin zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die formalen Anforderungen an eine Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 4 UStG.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Wenn der empfohlene Händler den Vouchercode bei seiner Registrierung nicht verwendet, kann eine Zuordnung zum empfehlenden Händler nicht stattfinden und die Teilnahmebedingungen sind nicht erfüllt. Eine Aktivierung der Monate ohne Grundgebühr kann dann nicht erfolgen. In diesem Falle ist auch keine Vermittlungsleistung des bereits registrierten Händlers an den Veranstalter erbracht.
7. Aktionszeitraum
Die Aktion endet am 19.03.2026.
8. Prämienauszahlung
Eine Auszahlung des Prämienbetrags ist nicht möglich.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, die die Teilnahme an der Aktion “Händler werben Händler” beeinträchtigen könnten, sowie für Schäden, die aus der Teilnahme entstehen.
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Neckarsulm. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.