Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Programm Fulfillment by Kaufland
0. Präambel
Die Kaufland e-commerce GmbH, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, betreibt unter der Domain kaufland.de, weiteren Top Level Domains und innerhalb von mobilen Applikationen (Apps) eine Verkaufsplattform (nachfolgend „Online-Marktplatz“ genannt), über welche sie zum einen selbst Waren an Verbraucher vertreibt und zum anderen als Vermittler von Kauftransaktionen durch Drittanbieter (nachfolgend: „Händler“) auftritt.
Darüber hinaus erbringen die Kaufland e-commerce GmbH oder andere mit ihr verbundene Unternehmen, respektive Drittanbieter, verschiedenste Dienstleistungen rund um das Marktplatzgeschäft.
Sofern entsprechend von dem „Anbieter” die Rede ist, wird hierbei auf die Kaufland-Gesellschaft Bezug genommen, die in den jeweils geltenden Programmbedingungen genannt ist.
1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB”) regeln die Nutzung des von der Kaufland e-commerce Fulfillment GmbH, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, (nachfolgend: „Anbieter“) bereitgestellten Programms Fulfillment by Kaufland den Online-Marktplatz betreffend.
1.2 Der Anbieter bietet gewerblichen Drittanbietern (nachfolgend: „Händler“) gemäß den Vorgaben dieser AGB die Möglichkeit, im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland verschiedene Logistik-Dienstleistungen, mit Blick auf ihre Produktangebote den Online-Marktplatz betreffend, an.
1.3 Die nachfolgenden AGB regeln die Erbringung der entsprechenden Logistik-Dienstleistungen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland. Von diesen AGB abweichende Regelungen, andere allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmungen der Händler oder Dritter werden nicht Bestandteil dieses Vertrages und gelten nur dann, wenn diesen seitens des Anbieters ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.4 Die Rechte und Pflichten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kaufland für Händler (Händler-AGB) sowie die Regelungen des Zahlungsdiensterahmenvertrages bezüglich der Nutzung des Marktplatzes bleiben unberührt und finden uneingeschränkt Anwendung.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Während der Vertragslaufzeit bietet der Anbieter dem Händler – unter Maßgabe der vorliegenden AGB – verschiedene Logistik-Dienstleistungen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland an. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen
2.1.1 Kommissionierung, Verpackung und Versand von Bestellungen über den Online-Marktplatz;
2.1.2 Abwicklung von Warenrücksendungen;
2.1.3 Retourenmanagement bis 12 Monate nach Kaufdatum. Der Anbieter behält sich vor, in Fällen, in denen es im Interesse des Händlers und/oder des Endkunden sinnvoll erscheint, den Händler zunächst zu informieren und ihm die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zum Endkunden und zur Lösung des Falles einzuräumen. Dies gilt nicht für Retouren im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts des Endkunden.
2.1.4 Abwicklung von Kundenanfragen und Erstattungen im Falle von – beispielhaft – Lieferverzug oder Widerruf bei Versand durch Kaufland (First-Level-Support) bis 12 Monate nach Kaufdatum.
2.2 Je nach gewünschter Vertriebsregion des Händlers werden die Dienstleistungen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland von unterschiedlichen Logistikstandorten aus erbracht. Der Händler ist dafür verantwortlich, die Waren an den korrekten Logistikstandort anzuliefern. Ein Transport von Waren zwischen den Logistikstandorten ist nicht Teil dieses Vertrages. Die Abwicklung von Warenrücksendungen und das Retourenmanagement erfolgen ausschließlich an dem Logistikstandort, an welchem die Ware ursprünglich angeliefert wurde.
2.3 Der Anbieter informiert den Händler laufend, mindestens jedoch einmal im Monat, über das Seller Portal über den jeweils aktuellen Warenbestand an den jeweiligen Standorten.
2.4 Als Nebenleistung zu den Logistik-Dienstleistungen werden die Produkte des Händlers ab Einsendung der Produkte bis zur Bestellung des Endkunden an den Lagerstandorten des Anbieters verwaltet. Es gilt diesbezüglich zu beachten, dass Händlern oder Dritten als betriebsfremden Personen kein Zutritt zu den Lagerstandorten, wie beispielhaft im Rahmen von Inventuren, gewährt wird. Auch sind physische Inventuren nicht im Umfang der vom Anbieter angebotenen Leistungen enthalten. Es steht dem Händler – insbesondere in solchen Fällen – frei, die Rücksendung seiner Produkte an eine von ihm zu benennende Adresse auf seine Kosten zu beantragen.
2.5 Der Anbieter ist berechtigt zur Erbringung der Dienstleistungen oder Teilen der Leistungen Dritte einzubinden. Er ist hierbei insbesondere frei in der Bestimmung des Leistungsumfanges sowie der Auswahl etwaiger Sub-Dienstleister.
2.6 Das Angebot der verschiedenen Dienstleistungen ist auf Produkte, welche über den Marktplatz vertrieben werden, beschränkt. Im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland gelten folglich die Regelungen zu den zugelassenen Produkten des Marktplatzes (hier einsehbar). Darüber hinaus sind Informationen zu gesperrten Produkten grundsätzlich im Seller Portal ersichtlich. Der Anbieter behält sich überdies vor, Händler – bei Bedarf – über die Sperrung einzelner Produkte gesondert zu informieren. Auch in diesen Fällen steht es dem Händler frei, die Rücksendung seiner Produkte an eine von ihm zu benennende Adresse oder die Entsorgung auf seine Kosten zu beantragen. Bis zur Rücksendung, respektive Entsorgung der Produkte gelten diese AGB und es sind insbesondere die Gebühren gemäß Ziffer 8 dieser AGB zu entrichten.
2.7 Im Übrigen umfasst das Programm Fulfillment by Kaufland einzig die Abwicklung von rechtmäßigen Bestellungen. Der Anbieter behält sich entsprechend vor, die Leistungserbringung im Einzelnen auszusetzen, zu beschränken oder weitere Maßnahmen, wie die Stornierung der Bestellung einzuleiten, sofern er Kenntnis von potentiell betrügerischen Kundenbestellungen durch den Marktplatzbetreiber erhält.
3. Teilnahme und Zugang
3.1 Zur Nutzung des Programms Fulfillment by Kaufland sind grundsätzlich alle Händler berechtigt,
3.1.1 die den Registrierungsprozesses für die Nutzung des Marktplatzes erfolgreich, respektive alle rechtsgültigen Verträge, zur Nutzung des Marktplatzes, abgeschlossen haben und auf dem Marktplatz aktiv sind (Nähere Informationen zur Marktplatz-Teilnahme sind hier einsehbar)
und
3.1.2 die einen Hersteller, Einführer oder Bevollmächtigen (des Herstellers) mit Sitz in der Europäischen Union haben und mit entsprechenden Kontaktdaten benennen können
und
3.1.3 die an den einschlägigen Lagerstandorten umsatzsteuerlich registriert sind und diese nachgewiesen haben
und
3.1.4 die alle notwendigen Anmeldungen in Registern vollzogen haben und die Beteiligung an relevanten Systemen, wie beispielhaft dem System hinsichtlich der (Waren und Versand-)Verpackung nachgewiesen haben.
3.2 Der Händler verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen – welche im Rahmen der Registrierung oder der Nutzung des Programmes durch den Anbieter erfragt werden – zur Verfügung zu stellen. Sollten weitergehende Informationen oder Dokumente von dem Anbieter für notwendig erachtet werden, ist der Händler verpflichtet, diese auf erstes Anfordern hin zur Verfügung zu stellen.
Im Falle, dass der Händler der Bitte des Anbieters nicht Folge leistet, beziehungsweise eine Überprüfung verweigert, behält sich der Anbieter vor, Maßnahmen nach Ziffer 10 und 12 dieser AGB zu ergreifen oder den Vertrag nach Ziffer 13 zu kündigen. Die Einleitung weiterer rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Regressforderungen, bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
3.3 Der Händler steht dafür ein, dass die von ihm gegenüber dem Anbieter gemachten Angaben wahr und vollständig sind.
3.4 Der Händler verpflichtet sich darüber hinaus, alle gemachten Angaben auf aktuellem Stand zu halten, gegebenenfalls erforderliche Unterlagen ohne weitere Aufforderung nachzureichen und bei Änderungen der gemachten Angaben dem Anbieter diese unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Macht ein Händler unrichtige oder unvollständige Angaben, beziehungsweise hält die Angaben nicht auf dem aktuellen Stand, ist der Anbieter berechtigt, die Services auch ohne Einhaltung einer Frist einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Die Einleitung weiterer rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz, bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
3.6 Durch den Abschluss des Anmeldeprozesses gibt der Händler sodann ein verbindliches Angebot über die Nutzung der Services ab. Der Anbieter entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. Mit Freischaltung des Zugangs zu dem Programm Fulfillment by Kaufland per E-Mail durch den Anbieter, welche die Annahme des Angebotes darstellt, kommt der Vertrag über die Nutzung des Programms Fulfillment by Kaufland unter Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss, beziehungsweise die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Programms Fulfillment by Kaufland besteht indes nicht.
4. Allgemeine Pflichten des Händlers
4.1 Der Händler verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung des Programms Fulfillment by Kaufland, alle einschlägigen Rechtsvorschriften, die in diesen AGB niedergeschriebenen Regeln sowie alle Bedingungen und Richtlinien auf den entsprechend einsehbaren Seiten (nachfolgend „Hilfsseiten” genannt) anzuerkennen und einzuhalten. Insbesondere die Bedingungen und Richtlinien auf den sogenannten Hilfsseiten können bei Bedarf vom Anbieter geändert werden. Daher obliegt es dem Händler, regelmäßig diese Hilfsseiten aufzusuchen und auf aktuelle Änderungen hin zu überprüfen.
Der Händler verpflichtet sich insbesondere, aber nicht ausschließlich: 4.1.1 keine Produkte einzusenden, deren Verkauf, Lagerung oder Transport gegen gesetzliche Vorschriften (maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Rechtsordnung, insbesondere aber nicht ausschließlich der Rechtsordnung des Sitzes des Anbieters, des Lagerstandortes, des Wohnsitzes des Käufers und der Lieferanschrift), behördliche Anordnungen, Rechte Dritter, die guten Sitten oder diese vertraglichen Vereinbarungen verstößt.
4.1.2 sicherzustellen, dass alle Produkte nach den gesetzlichen Vorschriften (nach Maßgabe der Ziffer 4.1.1) gekennzeichnet sind, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen sowie ggfs. benötige Risikohinweise vorhanden und in den Märkten, in denen die Produkte vertrieben sind, voll verkehrsfähig sind. Ist dies nicht der Fall, so ist der Anbieter berechtigt, Maßnahmen gem. Ziffer 10 und 12 dieser AGB einzuleiten und/ oder den Vertrag nach Ziffer 13 dieser AGB zu kündigen;
4.1.3 sicherzustellen, dass die Regelungen von Ziffer 6.2 und 6.4 der Händler-AGB in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis vor Anlieferung an den Logistikstandort erfüllt werden.
4.1.4 die Anlieferbedingungen, hier einsehbar, anzuerkennen und einzuhalten. Diesbezüglich gilt es speziell die Liste der ausgeschlossenen Produkte im Appendix zu den Anlieferbedingungen zu beachten.
4.1.5 die avisierten Mengen bei Anlieferung einzuhalten. Die Haftung des Anbieters für Lieferungen von mehr oder weniger Artikeln als den avisierten Mengen ist ausgeschlossen. Die Verwaltung dieser Mengen erfolgt auf Kosten des Händlers. Informationen zu Lieferbeständen sind grundsätzlich im Seller Portal ersichtlich. Eine gesonderte Information durch den Anbieter zu Über- und Unterschreitung des avisierten Lieferbestandes erfolgt darüber hinaus einzig in Ausnahmefällen.
4.1.6 Anfragen des Anbieters, verbundenen Unternehmen oder anderen Dritten im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich zu beantworten:
4.1.6.1 Kundenanfragen zu einem Artikel oder sonstige Anfragen, die nicht vom Leistungsumfang des Anbieters im Rahmen des First-Level-Support gedeckt sind, sind hierbei spätestens binnen 48 Stunden (wochentags montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zu beantworten;
4.1.6.2 Übrige Rückfragen des Anbieters, wie beispielhaft zu Sendungen, und Anfragen mit Blick auf den Umgang zu bestimmten Produkten sind hierbei spätestens binnen fünf Werktagen (wochentags montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zu beantworten.
4.1.6.3 Mit Blick auf Anfragen zu Auseinandersetzungen mit Dritten, zum Beispiel behördliche Beanstandungen wird auf Ziffer 10 dieser AGB verwiesen.
4.2 Bei Nicht-Einhaltung der Reaktionszeiten ist der Anbieter berechtigt, wie in Ziffer 4.3 beschrieben, nach eigenem Ermessen für den Händler aufzutreten und beispielhaft die Stornierung der Bestellung vorzunehmen, die jeweils betroffenen Produkte auf Kosten des Händlers zu retournieren oder zu vernichten, bei Bedarf weitere Maßnahmen nach Ziffer 10 und 12 „Sanktionen Vertragsverletzungen“ dieser AGB zu ergreifen oder den Vertrag nach Ziffer 13 dieser AGB zu kündigen.
4.3 Der Händler berechtigt den Anbieter mit Abschluss des Vertrages als Vertreter des Händlers gegenüber Kunden, gegebenenfalls anderen Händlern, verbundenen Unternehmen des Anbieters oder Dritten Erklärungen entgegenzunehmen, abzugeben und Handlungen, wie beispielhaft die Stornierung der Bestellung vorzunehmen, oder Produkte auch nach Ablauf der Widerrufsfrist auf Kosten des Händlers zurückzunehmen soweit dies für die Durchsetzung dieses Vertrages oder die Durchführung des Programms Fulfillment by Kaufland erforderlich ist.
4.4 Der Händler ist verpflichtet, seitens des Anbieters bereitgestellte Unterlagen, Dokumente, Sendungsbelege, Lieferscheine und sonstige Informationen eigenverantwortlich auf seinen Systemen zu speichern. Eine dauerhafte Speicherung dieser Informationen durch den Anbieter ist nicht Teil dieses Vertrages.
4.5 Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Händler bei Nichteinhalten der Pflichten seitens des Händlers ist ausgeschlossen, sofern kein Fall von Ziffer 9.1 vorliegt. Die Einleitung weiterer rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz in solchen Fällen, bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
5. Sonstige Pflichten des Händlers
5.1 Der Händler sichert zu, dass für die Nutzung der Logistikdienstleistungen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland folgende Voraussetzungen gelten und wird dafür Sorge tragen, dass diese – insbesondere im Verhältnis zum Endkunden – zur Geltung kommen:
5.1.1 Sendungen, welche im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland verschickt werden, sind grundsätzlich kostenfrei für die Endkunden;
5.1.2 Elektro-Altgeräte von Endkunden werden kostenlos zurückgenommen, unabhängig der Größen von etwaigen Lagerstätten. Der Anbieter ist berechtigt, etwaige ihm hierdurch entstehende Kosten, wie beispielhaft für die Warenrücksendung sowie die Vernichtung, an den Händler weiterzubelasten. Klarstellend wird vereinbart, dass die Einhaltung der jeweils maßgeblichen WEEE-Vorschriften in der alleinigen Verantwortlichkeit des Händlers liegt;
5.1.3 im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen legt der Anbieter die Maßstäbe eines äußerst kulanten Kundenservices an. Mit Akzeptanz der AGB berechtigt der Händler den Anbieter entsprechend im eigenen Ermessen über etwaige Fristen und Reklamationsgründe zu entscheiden.
6. Verantwortlichkeiten
Der Händler bleibt zu jedem Zeitpunkt für seine Produkte, deren Verkauf sowie die Nutzung dieser Dienstleistungen selbst verantwortlich. Die Verantwortlichkeit des Händlers umfasst hierbei insbesondere die Einhaltung aller einschlägigen Rechtsordnungen, gesetzlichen Vorschriften, steuerlichen und zollrechtlichen Pflichten und behördlichen Anordnungen in Bezug auf die Eigenschaften und den Verkauf seiner Produkte sowie der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters.
Die Verantwortlichkeiten des Anbieters beschränken sich auf die Durchführung der Leistung gemäß Ziffer 2 unter Maßgabe der vorliegenden AGB. Sofern der Händler im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen eine unversicherte Versandmethode (z.B. via Briefversand) nutzt, erkennt er an, dass ihm diesbezüglich keine Tracking-Informationen und/oder Empfangsbestätigungen seitens des Anbieters bereitgestellt werden können. Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung liegt allein beim Händler.
7. Gefahrengüter
7.1 Gefahrengüter sind grundsätzlich alle regulierten Stoffe oder Materialien, die bei Lagerung, Handhabung oder Transport ein Risiko darstellen (insbesondere wird auf § 2 Gefahrstoffverordnung und die dort verankerte Definition: “Gefahrstoff” sowie auf vergleichbare Regelungen in einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der Ziffer 4.1.1 Bezug genommen). Das Risiko ergibt sich entweder aus der Natur der Güter selbst, weil sie beispielhaft entflammbare, unter Druck stehende, ätzende oder anderweitig schädliche Stoffe enthalten oder weil von den Stoffen und Gegenständen, auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaft oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Zu Gefahrengütern zählen auch Konsumgüter, wie Laptops, Smartphones, Haushaltsreiniger, Sprühfarben oder Kosmetika. Nähere Informationen zu Gefahrengütern finden Sie hier.
7.2 Die Einsendung von Gefahrengütern im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland ist bis auf die nachfolgenden Ausnahmen verboten. Diesbezüglich gilt es speziell die Liste der ausgeschlossenen Produkte im Appendix zu den Anlieferbedingungen zu beachten.
Die folgenden Gefahrengüter können in begrenzten Mengen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland eingesendet werden. Für kosmetische Mittel gelten zwar die chemikalienrechtlichen Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblatt nicht, die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung gelten aber dennoch.
Klasse | Bereich | Name | Etikett | UN-ID | Produkt-beschreibung | Beispiele |
9 | – | Sonstige gefährliche Stoffe | UN 3480, UN 3481, UN 3090, UN 3091 | Lithium-batterien | Powerbanks, Kameras, Handys, Batterieladegeräte |
Gefahrengüter, die übermittelt werden, müssen bereits bei Listung der Artikel allen jeweils geltenden Verordnungen entsprechen, um die Sicherheit und Korrektheit von Transport, Lagerung, Handhabung und Kennzeichnung zu gewährleisten. Händler sind entsprechend verpflichtet zu gewährleisten, dass ihre Produkte allen Gefahrgutbestimmungen entsprechen, sich fortlaufend über die aktuell relevanten Gesetze und Bestimmungen zu informieren sowie vollständige und korrekte Informationen zu den Produkten bereits bei Listung der Artikel zur Verfügung zu stellen. Mit dem Versand des Lieferbestandes bestätigt der Händler dem Anbieter , dass es sich bei den versandten Produkten um Produkte der obigen Klasse handelt, dass alle Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass die bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind.
7.3 Bei Nichtbeachten von
7.3.1 Klassifizierungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften,
7.3.2 Bestimmungen dieser Regelungen sowie
7.3.3 anderen gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben
trägt der Händler grundsätzlich die haftungsrechtlichen Folgen für eventuell eintretende Schäden bei der Nutzung des Programmes Fulfillment by Kaufland. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, die jeweils betroffenen Produkte zu vernichten, auf Kosten des Händlers an diesen zurückzusenden, weitere Maßnahmen nach Ziffer 10 und 12 dieser AGB zu ergreifen oder den Vertrag nach Ziffer 13 dieser AGB zu kündigen.
8. Vergütung & Zahlungsbedingungen
8.1 Der Händler leistet für die Inanspruchnahme der Logistik-Dienstleistungen die in der jeweils gültigen Konditionsübersicht (hier einsehbar) aufgeführten Gebühren.
8.1.1 Die Gebühren setzen sich im Wesentlichen aus Abgaben für (a) Fulfillment, (b) Auffüllen, (c) Abwicklung von Warenrücksendung/ Retourenmanagement und (d) zusätzliche Services pro Artikel zusammen. Nähere Erläuterungen finden sich in der Konditionsübersicht.
8.1.2 Die Gebührensätze können vom Anbieter jederzeit geändert werden. Die geänderten Gebührensätze werden den Händlern per E-Mail spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Händler der Geltung der geänderten Gebührensätze nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten Gebührensätze als angenommen. Widerspricht der Händler der Geltung der geänderten Gebührensätze innerhalb der genannten Frist, behält sich der Anbieter vor, den Vertrag gemäß Ziffer 13 dieser AGB zu kündigen.
8.2 Die erbrachten Leistungen werden monatlich durch den Anbieter in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
8.2.1 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
8.2.2 Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt im Regelfall durch die Verrechnung und den entsprechenden Abzug der aus diesem Vertrag geschuldeten Vergütung von den auf dem Clearingkonto für den Händler eingegangenen Beträgen vor der Auszahlung auf dessen Konto. Der Anbieter ist ferner jederzeit berechtigt, vom Händler die Überweisung der fälligen Vergütung auf eine von dem Anbieter zu benennende Bankverbindung zu verlangen, insbesondere soweit eine Verrechnung mit dem bei dem Zahlungsdienstleister vorhandenen Guthaben nicht möglich sein sollte. Zahlungsziel beträgt in diesem Fall sieben Tage.
8.3 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Händlers, ist der Anbieter – unbeschadet aller sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen. Mit Eintritt des Verzuges, egal aus welchem Grund, ist der Anbieter berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungspositionen die Leistung zu stoppen, beziehungsweise. den Zugang zu sperren.
8.4 Überdies ermächtigt der Händler den Anbieter widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des im Zahlungsdiensterahmenvertrag benannten Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte eine Verrechnung mit dem bei dem Zahlungsdienstleister vorhandenen Guthaben nicht möglich sein. Der Widerruf der Einzugsermächtigung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung.
8.5 Einwendungen gegen Entgeltabrechnung sind gegenüber dem Anbieter in Textform (per E-Mail an: fbk-support@kaufland-marketplace.com) zu erheben. Die Rechnungen gelten als vom Händler genehmigt, wenn ihnen nicht drei Wochen nach Zugang widersprochen wird.
9. Haftung des Anbieters
9.1 Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. „Kardinalpflicht“; dies bezeichnet eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Händler daher regelmäßig vertrauen darf), im Falle der Verletzung einer ausdrücklich als solche zu bezeichnenden Garantie und im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren Regelungen nach einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (nach Maßgabe der Ziffer 4.1.1). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden, mit denen der Anbieter bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
9.2 Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen haften ferner nicht für eine verzögerte oder nicht erfolgte Bereitstellung sowie technisch bedingte Ausfälle der Dienstleistungen in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Fällen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches des Anbieters sowie seiner Erfüllungsgehilfen liegen und damit nicht von ihm zu vertreten sind oder vom Händler selbst zu vertreten sind.
9.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Händlers nicht vermeidbar gewesen wäre.
10. Freistellung des Anbieters von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen sowie Mitwirkungspflichten durch den Händler
10.1 Der Händler stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen sowie Bußgeldern frei, die Dritte oder Behörden – gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Anbieter wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen, aufgrund der vom Händler eingestellten und zu verantwortenden Angebote und/oder Inhalte und/oder Angaben gegenüber dem Anbieter und/oder in Bezug auf die Vertragserfüllung vorgesehenen Waren und Leistungen geltend machen, beziehungsweise festsetzen. Der Händler übernimmt diesbezüglich die notwendigen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten (erfolglosen oder erfolgreichen) Rechtsverteidigung des Anbieters. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Händler nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter des Anbieters.
10.2 Überdies ist der Händler im Falle von Auseinandersetzungen mit Dritten, zum Beispiel behördlichen Beanstandungen, verpflichtet, dem Anbieter auf erstes Anfordern alle die Auseinandersetzung betreffende und zur Verteidigung notwendigen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Händler alle Handlung zu unterlassen, die der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zuwiderlaufen.
11. Datenschutz
11.1 Der Anbieter ist Verantwortlicher für alle personenbezogenen Kundendaten, die im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland erhoben werden. So handelt es sich bei der Inanspruchnahme der im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland seitens der Händler um eine fremde Fachleistung eines eigenständigen Verantwortlichen. Der Anbieter ist insoweit berechtigt, die Daten, welche im Rahmen des Kaufprozess auf dem Online-Marktplatz erhoben und von der Kaufland e-commerce GmbH an den Anbieter übermittelt werden, zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
11.2 Der Händler ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Kundendaten, die für die Erfüllung von Bestellungen unbedingt erforderlich sind. Bezüglich näherer Information wird auf die Regelungen in den Händler-AGB verwiesen.
12. Sanktionen bei Vertragsverletzungen
12.1 Soweit der Händler, respektive der Anbieter, einen begründeten Verdacht hat, dass der Händler
12.1.1 gegen gesetzliche Vorschriften (nach Maßgabe der Ziffer 4.1.1), wie beispielhaft Marken-, Patent- oder urheberrechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt;
12.1.2 Rechte Dritte, wie beispielhaft gewerbliche Schutzrechte verletzt;
12.1.3 ein Produkt auf dem Markt bereitgestellt hat, dass ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit von Personen oder einer anderen Sache darstellen könnte und/oder regulatorischen Anforderungen, insbesondere nach einschlägigen europäischen Rechtsakten in Verbindung mit harmonisierten Normen, nicht entspricht;
12.1.4 vertragliche Pflichten missachtet;
oder ein vergleichbarer Umstand zu tragen kommt,
12.2 kann der Anbieter darauf nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des betroffenen Händlers – zumindest bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes, sofern notwendig aber auch darüber hinaus, wie nachfolgend aufgezählt, reagieren:
12.2.1 Der Anbieter verwarnt den Händler;
12.2.2 der Anbieter verweigert die Annahme von übersandten Produkten;
12.2.3 der Anbieter sendet die Produkte auf Kosten des Händlers an diesen zurück oder vernichtet diese;
12.2.4 der Anbieter stoppt die Versendung;
12.2.5 der Anbieter sperrt den Warenbestand;
12.2.6 der Anbieter weist den Marktplatzbetreiber an, den Händler auszublenden;
12.2.7 der Anbieter weist den Marktplatzbetreiber an, die vom Händler eingestellten Angebote oder Inhalte zu entfernen;
12.2.8 der Anbieter beschränkt die Berechtigung des Händlers zur Nutzung der nach diesen AGB angebotenen Leistungen;
12.2.9 der Anbieter kündigt das Vertragsverhältnis und sperrt den Händler endgültig für die Nutzung des Programms Fulfillment by Kaufland;
12.2.10 der Anbieter informiert den Hersteller und/oder die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
Die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen beinhaltet keine Wertung und entfaltet demgemäß keine Bindung des Anbieters hinsichtlich der Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge.
12.3 Bei berechtigtem Interesse ist der Anbieter überdies jederzeit berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an einem Anteil des Guthabens des Händlers für mindestens 90 Tage oder bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes geltend zu machen.
12.4 Geldforderungen nach diesem Abschnitt gelten als Schadenersatz.
12.5 Die Haftung des Anbieters für etwaige Folgen, die sich durch die Durchführung von Maßnahmen nach dieser Ziffer 12 ergeben, ist ausgeschlossen.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Der Vertrag über die Teilnahme am Programm Fulfillment by Kaufland wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
13.2 Der Händler kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag jederzeit ordentlich mit Frist von 30 Tagen kündigen.
13.3 Die Wirksamkeit der Verträge über die Nutzung des Marktplatzes und anderer damit verbundener Verträge, wie beispielhaft der Zahlungsdiensterahmenvertrag, bleiben, sofern sie abgeschlossen wurden, hiervon unberührt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Händler oder Anbieter steht den anderen Anbietern der mit dem Marktplatz verbundenen Services, wie beispielhaft dem Zahlungsdienstleister, allerdings das Recht zu, die jeweiligen Vertragsverhältnisse ebenfalls zu kündigen.
13.4 Bis zum Beendigungszeitpunkt bereits abgeschlossene Kaufverträge sind noch vollständig zu erfüllen und abzuwickeln (einschließlich Bearbeitung von Reklamationen). Die Regelungen dieses Vertrages gelten für solche Kaufverträge bis zur endgültigen Abwicklung fort. Darüber hinaus existierende Lagerbestände des Händlers werden durch den Anbieter auf Kosten des Händlers in einem angemessenen Zeitfenster nach Kündigung an diesen retourniert oder vernichtet.
13.5 Der Anbieter ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an einem Anteil des Guthabens des Händlers bis zur vollständigen Abwicklung aller offenen Bestellungen geltend zu machen. Der Anbieter übermittelt die entsprechenden Informationen zu dem vom Anbieter gegenüber dem Händler zurückzuhaltendem Betrag.
13.6 Das Recht des Anbieters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag über die Teilnahme an dem Programm Fulfillment by Kaufland insbesondere fristlos kündigen, wenn:
13.6.1 der Händler unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Registrierung gemäß Ziffer 3 der vorliegenden AGB macht,
13.6.2 der Händler seine Einzugsermächtigung gegenüber dem Zahlungsdienstleister widerruft;
13.6.3 der Händler bei Änderung der AGB der Geltung der neuen AGB innerhalb der genannten Frist widerspricht;
13.6.4 der Händler gegen die vorliegenden AGB, Vorgaben aus den sogenannten Hilfsseiten, Rechte Dritter, das Gesetz, oder die guten Sitten verstößt,
13.6.5 der Händler gegen sonstige vertragliche Pflichten verstößt und die Pflichtverletzung auch nach erster Aufforderung durch den Anbieter nicht unterlässt.
13.7 Soweit der Anbieter den Vertrag gekündigt hat, hat der Händler keinen Anspruch auf Begründung einer neuen Vertragsbeziehung, auch nicht unter einem anderen Namen oder einer anderen Bezeichnung.
13.8 Jede Kündigung bedarf der Textform.
14. Ansprechpartner & Kommunikation
Bei Fragen oder Reklamationen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland kann sich der Händler unter folgender E-Mail-Adresse, beziehungsweise Telefonnummer, jederzeit an den Händler-Support des Online-Marktplatzes wenden:
E-Mail: fbk-support@kaufland-marketplace.com
Rufnummer: +49 221 / 20 29 07 77 (Hotline Mo.–Fr. 8–18 Uhr CET)
15. Beschwerdemanagement und Meditationsverfahren
Es wird diesbezüglich auf die Regelungen in den Händler-AGB verwiesen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB, Aufbau und Design des Services sowie einzelne Prozesse oder Lagerkapazitäten je Händler jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, einzustellen oder zu beschränken.
16.1.1 Änderungen der AGB werden dem Händler spätestens 15 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Händler der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Händler in der E-Mail, in welcher über die Änderung der AGB informiert wird, auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Der Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten. Widerspricht der Händler der Geltung der geänderten AGB innerhalb der genannten Frist, behält sich der Anbieter vor den Vertrag über die Erbringung der Leistungen im Rahmen des Programms Fulfillment by Kaufland gemäß Ziffer 13 dieser AGB zu kündigen.
16.1.2 In Bezug auf darüberhinausgehende mögliche Änderungen erfolgt eine Information nur in zwingend notwendigen Fällen.
16.2 Der Händler darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
16.3 Der Händler kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters übertragen.
16.3.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Gesamtheit oder Teile der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag/der bestehenden Geschäftsbeziehung auf Dritte zu übertragen. Der Anbieter wird den Händler darüber zwei Wochen vor der beabsichtigten Übertragung in Textform informieren. Die Übertragung gilt als genehmigt, wenn der Vertragspartner der Übertragung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.
16.3.2 Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, im Falle eines teilweisen oder ganzen Überganges des Betriebes der Services auf einen Dritten den auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung kann nur dann verweigert werden, wenn an der technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachfolgers ernsthafte Zweifel bestehen. Der Zustimmung des Händlers bedarf es nicht, wenn die Übertragung auf verbundene Unternehmen der Schwarz Gruppe erfolgt.
16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des United-Nations-Kaufrecht.
16.5 Sofern der Händler keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei dem Händler um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten 70327 Stuttgart. Der Anbieter ist daneben berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Händlers zu klagen.
16.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, falls die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
16.7 Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang.