Wichtig:
Ein Verstoß gegen die folgenden, für den Versand durch die Kaufland e-commerce Fulfillment und aller dazugehörigen Gesellschaften (im folgenden “Unternehmen”), geltenden Bedingungen, Richtlinien, Sicherheitsanforderungen und Produktrestriktionen kann zur Annahmeverweigerung durch das FBK-Lager führen. Dies kann dazu führen, dass die Waren zurückgesandt und künftige Lieferungen an (FBK)-Lagerstandorte abgelehnt werden oder vom Logistikzentrum eine Gebühr erhoben wird. Teilen Sie die Versandbedingungen auch Ihrem Transportdienst oder Lieferanten mit, um sicherzustellen, dass auch diese vollumfänglich über unsere Anforderungen informiert sind.
1: Anlieferbedingungen
Die folgenden Lieferbedingungen gelten für die Belieferung aller Kaufland e-commerce Fulfillment Lagerstandorte. Sie gelten spätestens als anerkannt, sobald die Auslieferung der vom Händler zu verkaufen geplanten Waren erfolgt. Sie gelten auch für alle Anlieferungen durch den Händler an die FBK-Lagerstandorte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Sonstige Lieferbedingungen, Nebenabsprachen oder Geschäftsbedingungen des Händlers finden nur Anwendung, soweit deren Geltung zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Produktverpackung
1. Allgemeines
Die Ware ist im Hinblick auf Verpackung und Ladungsträger so anzuliefern, dass bei üblicher Beanspruchung der Verpackung und der Ladungsträger die angelieferte Ware auch unter Einsatz von Flurförderzeugen/Fördertechnik ohne Beeinträchtigung der Ware und des Förderprozesses entladen und gelagert werden kann. Zusätzlich ist der Händler verpflichtet, die Ware möglichst sparsam zu verpacken, ohne jedoch die Transport- und Einlagerungsfähigkeit der Ware zu gefährden.
Auf jeder Verkaufseinheit (VE) muss zwingend die dazugehörige GTIN (auch EAN-13 genannt; Strichcode und Zahlen) sichtbar angebracht sein. Die Abmessungen der Barcodes müssen zwischen 2,5 × 5,5 cm und 5,5 × 7,6 cm liegen (z. B. 2,5 × 7,6 cm oder 5,5 cm × 5,5 cm).
Wir empfehlen allen Verkäufern, GTINs (Global Trade Item Numbers) zu verwenden, die von GS1 zugewiesen wurden. Wenn GTINs nicht von GS1 zugewiesen wurden, müssen sie zumindest den GS1-Standards entsprechen. Wenn sich im Lager herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, können Kosten für die Etikettierung entstehen. Wenn die GTINs nicht den GS1-Standards entsprechen, nutzen Sie bitte den Label-Generator im Versandprozess, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Auf jeder Verpackungseinheit (VPE) müssen die Produktbezeichnung und -menge sowie die GTIN im Zahlenformat sichtbar angebracht sein. Es darf sich ein Strichcode auf der VPE befinden, dieser darf allerdings nicht dem Strichcode der VE entsprechen.
VPEs müssen die Produkte während des Transports und der Bearbeitung im FBK-Lager ausreichend vor Beschädigungen/Verschmutzung schützen.
Beispiele für VPEs mit geeigneten Eigenschaften entsprechen folgenden Qualitätsstandards:
- RSC-Kartons (Regular Slotted Carton, Faltschachteln)
- B-Wellpappe
- 32-ECT (Kantenstauchtest nach DIN EN ISO 3037)
- 200 BH (Berstfestigkeit)
VPEs dürfen hingegen nicht:
- in Stretchfolie verpackt oder eingewickelt sein
- in Klebeband eingewickelt sein, da sie dadurch nicht recyclingfähig sind
- mit Metallklammern verschlossen sein. Einzelne Kanten dürfen mit Klammern verschlossen sein, solange die beiden größten Seiten des Kartons leicht mit einem Sicherheitsmesser zu öffnen sind
- mit einem Kantenschutz aus Kunststoff versehen sein
- aus Holz oder Metall bestehen
- mit Kunststoffriemen oder Klebeband gesichert oder gebündelt werden
Hinweis: Entspricht die VPE einer VE, so gelten die o.g. Richtlinien für die VE.
- Sparsame und vor Schmutz und Beschädigung schützende Produktverpackung
- GTIN auf jeder VE (Abmessungen zwischen 2,5 x 5,5 cm und 5,5 x 7,6 cm)
- Keine Fremdwerbung auf Produktverpackung
- Eigenschaften von VPEs entsprechen den o.g. Qualitätsstandards
2. Vorschriften für Verpackungsdimensionen
Um sicherzustellen, dass Ihre Produkte per Paketversand von uns an Ihren Kunden versendet werden, sind die folgenden Anforderungen einzuhalten.
Eine VE muss in einen der in Tabelle 1 genannten Kartons hineinpassen und max. 29 kg wiegen oder als versandfertige VE eingestuft werden. Produkte, die im endgültigen Versandkarton, der für den Versand zum Endkunden geeignet ist, angeliefert werden, werden als SIOC (Ship In Own Container) bezeichnet. Das Limit für SIOC Produkte liegt bei 120 cm × 60 cm × 60 cm und einem Gewicht von maximal 31,5 kg.
Umverpackungen dürfen das Maß überschreiten, müssen dann aber, wie in Kapitel 2.2.2 beschrieben, palettiert werden.
Sollten Ihre Produkte die Abmessungen überschreiten, wird das Fulfillment-Team einen Versand per Sperrgut- oder Speditionsservice einleiten, um die Produkte Ihren Kunden zuzustellen. Unter diesem Link finden Sie weiterführende Informationen sowie die anfallenden Gebühren für diesen Service. Aktuell können wir Ihnen dieses Angebot für Produkte mit Übergröße nur an unserem Fulfillment Center in Bönen (Deutschland) anbieten.
Tabelle 1: Abmessungen FBK Versandkartonagen
Box | Länge (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) |
2 | 217 | 308 | 102 |
3 | 305 | 400 | 306 |
4 | 355 | 450 | 125 |
5 | 480 | 385 | 340 |
6 | 295 | 400 | 600 |
7 | 600 | 505 | 305 |
8 | 650 | 450 | 580 |
9 | 595 | 800 | 585 |
10 | 360 | 350 | 1170 |
Achtung!
Die Richtlinien hinsichtlich der Kartondimensionen (Gewicht und Abmessungen) werden im Wareneingang streng kontrolliert. Wenn zu große oder zu schwere Kartons im FBK-Lager eintreffen, kann dies dazu führen, dass Ihre zukünftigen Shipments abgelehnt werden oder Mehrkosten für Sie entstehen. Bei wiederholtem Auftreten von Problemfällen kann dies dazu führen, dass Ihnen der FBK Service nicht mehr zur Verfügung steht.
- VE muss versandfertig (SIOC) sein oder in einen unserer Versandkartons hineinpassen sowie unter 29 kg wiegen
- Limit für SIOC Produkte: 120 x 60 x 60 cm; 31,5 kg
- VPEs, die das Maß überschreiten müssen palettiert sein
3. Bedingungen für versandfertige Produkte (SIOC)
SIOC Produkte werden in einer Produktverpackung an unser Lager geschickt, die es uns erlaubt, das Produkt ohne zusätzlichen Verpackungsaufwand direkt an den Kunden zu versenden.
Zusätzlich zur allgemein geltenden Verpackungsrichtlinie für Produktverpackungen (Kapitel 1), müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Produkt als SIOC eingestuft werden kann und unter die entsprechende Fulfillment-Gebührenregelung fällt.
- Die Abmessungen des Produkts inkl. versandfertiger Verpackung müssen mindestens der Produktgröße „Standard“ (37 x 36 x 53 cm) entsprechen.
- Die Verpackung des Produkts muss sechsseitig sein.
- Die Verpackung des Produkts sollte weder Bilder enthalten noch auf einen hohen Wert hinweisen, um das Risiko von Diebstählen zu minimieren. Der Verkaufspreis darf nicht auf der Verpackung ausgewiesen sein.
- Die Verpackung des Produkts muss zuverlässig geschlossen sein, sodass sie sich während des Transports nicht öffnet oder das Produkt beschädigt wird.
- Die Verpackung des Produkts muss mittlerem Druck von allen Seiten widerstehen können, ohne sich dadurch zu verformen. Es muss sichergestellt werden, dass das Paket nicht durch den Druck, der beim Transport mit einem Paketdienstleister durch den Kontakt zu anderen Paketen (<=31,5 KG) entsteht, zerdrückt wird.
- Der Karton muss einen Falltest aus ca. 120 cm Höhe bestehen. Dabei muss der Karton mindestens einem Fall auf jede Seite und auf eine Ecke standhalten, ohne dass sich dieser öffnet.
- Die Außenverpackung muss aus Kartonage bestehen und darf nicht in weitere Materialien eingepackt sein (z.B. Folie, Umreifungsband o.ä.). Umreifungsbänder sind gestattet, sofern sie mit Klebeband überklebt werden.
- Es dürfen sich keine beweglichen oder losen Teile in der Verpackung befinden, die das Produkt beschädigen oder den Karton von innen durchstoßen können.
- Trageöffnungen und Löcher der Verpackung dürfen keinen Hinweis und Zugriff auf den Paketinhalt ermöglichen (ggf. müssen diese mit transparentem Klebeband verschlossen werden).
- Zerbrechliche Produkte können nicht als versandfertig eingestuft werden (z.B. Gläser, Vasen, (Sonnen-)Brillen).
- Produkte, die Flüssigkeiten enthalten, können nicht als versandfertig eingestuft werden.
Achtung!
Hinweis beim Versand von SIOC Produkten per Paketpost an das Fulfillment Center beachten.
Werden die o.g. Bedingungen erfüllt, steht einer Einstufung als SIOC Produkt in der Regel nichts entgegen. Bitte beachten Sie, dass die finale Bewertung, ob ein Versand im eigenen Karton vorgenommen werden kann, im Wareneingangsprozess stattfindet.
Um eine Ablehnung der SIOC Einstufung durch unser Lager zu vermeiden, prüfen Sie die Produktverpackungen bitte sorgfältig und/oder treten Sie dazu mit Ihrem Versandlager in Kontakt. Somit vermeiden Sie eine von Ihnen nicht einkalkulierte Erhöhung der Fulfillment-Gebühr. Bitte beachten Sie, dass Sie keine gesonderte Mitteilung über die letztendlich gewählte Versandmethode erhalten.
Achtung!
Die Auswertung unserer Kundenretouren belegt: Artikel, die von uns in einer Umverpackung zum Kunden versendet wurden, können im Falle einer Retoure mit höherer Wahrscheinlichkeit erneut als A-Ware verkauft werden, als SIOC Artikel.
- Produkt inkl. Versandverpackung >= 37 x 36 x 53 cm
- Sechsseitige Verpackung ohne Hinweis auf den Wert des Produkts (z.B. Bild/Preis)
- Druck- und Falltest müssen bestanden werden
- Keine losen Teile im Karton, die die Verpackung/das Produkt beschädigen
- Öffnungen dürfen keinen Zugriff zum Produkt ermöglichen (ggf. zukleben)
- Keine zerbrechlichen oder flüssigen Produkte
- SIOC-Karton muss frei von Sendungsbarcodes sein!
Liefer- und Transportvorschriften
1. Vorgaben für Füllmaterial
Durch die Verwendung von geeignetem Verpackungsmaterial stellen Sie sicher, dass Ihre Sendung die Warenannahme im FBK-Lager schnell durchläuft und unsere Wareneingangsmitarbeiter vor potenziellen Unfallgefahren geschützt sind.
Folgende Materialien dürfen verwendet werden:
- Papierbögen
- Aufblasbare Luftkissen
- Luftpolsterfolie
- PE-Schaumstoffplatten
Folgende Materialien dürfen nicht verwendet werden:
- Jegliche Art von Füllchips (z.B. aus biologisch abbaubarem Material oder Maisstärke)
- Schaumstoffstreifen
- Knitterfolie
- Geschreddertes Papier
- Styropor oder Styroporchips
Lieferprozess
1. Lieferschein
Eine Entladung ohne vorliegenden Lieferschein ist ausgeschlossen.
Ein veränderter Lieferschein oder ein eigens erstellter Lieferschein, der Waren aus verschiedenen FBK-Shipments beinhaltet, kann nicht akzeptiert werden. Es wird ausschließlich der Lieferschein akzeptiert, der vom FBK Seller Portal zur Verfügung gestellt wird (siehe Anhang 1.3.).
Zum Drucken der Lieferscheine/Begleitpapiere sollten keine Tintenstrahldrucker verwendet werden, da die gedruckten Informationen möglicherweise nicht mehr gescannt/gelesen werden können, wenn die Tinte verwischt oder verläuft.
- Keine Anlieferung ohne Lieferschein
- Es werden nur Lieferscheine aus dem FBK-Portal akzeptiert
2. FBK-Delivery Note