1.3: Container
Alle Infos zu Containerlieferungen
1. Lieferprozess
Containerlieferungen beinhalten loses, unpallettiertes Stückgut, welches den Anforderungen an die Produktverpackung unterliegt.
Voraussetzung für eine Containerlieferung ist die Berücksichtigung der gegenwärtig geltenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Vom Unternehmen werden keine Papiere für den Zollprozess bearbeitet oder ausgestellt. Es sind nur bereits verzollte Container anzuliefern. Es ist sicherzustellen, dass Container bei Bedarf begast wurden, um die Einfuhr von Schädlingen zu vermeiden. Außerdem werden Container nur angenommen, sofern sie mit einer unversehrten Plombe versiegelt sind. Die Angabe der Plombennummer auf dem Lieferschein/Begleitpapier muss mit der am Container angebrachten Plombe übereinstimmen. Stimmt die Plombennummer nicht mit der im Lieferschein vermerkten Nummer überein oder ist die Plombe beschädigt, erfolgt keine Entladung, solange wir dazu keine schriftliche Handlungsanweisung erhalten haben. Ihr Ansprechpartner wird Sie kontaktieren. Dadurch entstandene Standgeldberechnungen werden von uns nicht akzeptiert. Kommt es durch die Verzögerung zur Blockade unserer Wareneingangstore, behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Ausfall unserer Wareneingangskapazitäten zu berechnen.
Sollte auf Anweisung des Versenders ein Container mit falscher oder beschädigter Plombe entladen werden, ist eine Beanstandung etwaiger Fehlmengen nach erfolgter Feinkontrolle ausgeschlossen. Für Containerlieferungen muss eine Entladezeit von mindestens zwei Stunden (bei Wechselaufbaubrücken (WAB) 2h pro WAB) eingeplant werden. Die Belastung von Standgeldern wird nicht akzeptiert.
Die Entladung eines Containers wird gemäß unserer Gebühren berechnet.
- Containerlieferung = loses, nicht palettiertes Stückgut
- Beachtung der aktuell geltenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen
- Avisierung im Anlieferbereich “Container” erforderlich
- Entladezeit von min. 2 h pro Container/Trailer/WAB einplanen
- korrekte und intakte Plombe zur Entladung erforderlich
- Der LKW-Fahrer ist verpflichtet, bei Ankunft den ausgedruckten Lieferschein den Mitarbeitenden des Wareneingangsbüros zu übergeben.
2. Avisierung
Jede Container- und Palettenlieferung ist dem Lager unter Angabe der sendungsrelevanten Daten (Shipment-ID, Palettenanzahl, Lieferschein, Absender Firmennamen) zu avisieren. Avisierungen können ausschließlich durch Buchungen im Zeitfenster-Buchungsportal DC Transport Planner (https://schwarz.dctransportplanner.com) erfolgen.
Händler, die ihre Ware per eigenständig organisierter Zusendung durch einen Dienstleister liefern, müssen diesen darauf hinweisen, die Avisierung an das Lager vorzunehmen. Alle Angaben zur Anlieferung im Avisierungstool müssen mit der physisch vorhandenen Warenlieferung an das FBK-Lager übereinstimmen. Erfahrungsgemäß führt es zu Problemen, wenn eine andere Partei als das ausliefernde Unternehmen die Buchung von Zeitfenstern vornimmt. Gerne können Sie den Abschnitt Avisierung hier als Druckversion an Transportunternehmen weiterleiten.
Die Buchung eines Zeitfensters muss grundsätzlich mindestens 48 Stunden und maximal zwei Wochen im Voraus erfolgen. Eine detaillierte Anleitung zum Buchen von Zeitfenstern wird unter diesem “Link” zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht, unvollständig oder falsch erfolgte Avisierungen oder Verspätungen bei der Anlieferung führen zur Störung der termingenauen Vereinnahmung in den Lagerprozessen. In diesen Fällen kann die Annahme von Lieferungen verweigert werden. Dazu zählen:
- Doppelbuchungen für identische Lieferungen
- Buchungen im falschen Anlieferbereich
- Angabe der falschen Palettenmenge
- Buchungen mit falschen oder unvollständigen Bestellnummern
- Lieferungen, die mehr als 15 Minuten nach Ablauf des Zeitfensters eintreffen
Nicht avisierte Sendungen werden entsprechend der verfügbaren Wareneingangskapazitäten angenommen und entladen. Standgeldrechnungen für dadurch entstehende Wartezeiten werden vom Unternehmen nicht akzeptiert.
Das Unternehmen wird keine Dokumente ausstellen, die für den Grenzübertritt notwendig sein können.
Für Lieferanten mit häufigen Lieferungen (mehr als zwei Lieferungen wöchentlich) kann bei Bedarf ein festes Zeitfenster für die Warenannahme vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre/n Ansprechpartner/in bei Kaufland e-commerce.
Um eine termingerechte Verladung sicherzustellen, sind eventuelle Wartezeiten aufgrund des Grenzverkehrs bei internationalem Versand bei der Routenplanung zu berücksichtigen.
Kommt es durch Verspätungen zu Verzögerungen, können dem Lieferanten Kosten (für Wartezeiten/Verspätung/zu frühes Bereitstellen von Ware) in Rechnung gestellt werden. Bei Verspätungen oder sonstigen Problemen steht dem ausliefernden Transportunternehmen (Spediteur) ein Ansprechpartner unter zfm@kaufland-ecommerce.com zur Verfügung.
Nicht genehmigte oder nicht gelistete Ware wird abgelehnt und ist unverzüglich vom Lieferanten mitzunehmen. Fällt dies bei einer Warenannahme unter Vorbehalt nachträglich auf, wird der Lieferant durch den FBK-Kundenservice kontaktiert. Die betreffende Ware ist vom Händler innerhalb von 5 Werktagen abzuholen. Kommt der Händler dieser Aufforderung nicht nach, so wird die Ware kostenpflichtig entsorgt.
- Richtlinien zur Avisierung müssen an das Transportunternehmen übermittelt werden
- Buchung von Zeitfenstern sollte das ausliefernde Unternehmen vornehmen, nicht der Versender
- Avisierung ausschließlich über https://schwarz.dctransportplanner.com
- Anlieferung kann verweigert werden bei z.B.:
- Falschen Angaben in der Buchung (z.B. Anlieferbereich, Palettenanzahl, Bestellnummer)
- Doppelten Buchungen
- Verspätungen
- Fehlender Buchung
- Nicht genehmigter oder gelisteter Ware
3. Lieferung
Anlieferungen sind zwischen 6:30 Uhr und 14:00 Uhr (CET) möglich.
Eine Lieferung darf nur Produkte beinhalten, die einer einzigen Shipment-ID zuzuordnen sind.
Der Frachtführer hat sich am Anliefertag pünktlich mit allen relevanten Papieren im Wareneingangsbüro zu melden. Nach der Prüfung wird ein Entladetor zugewiesen. Die Entladung erfolgt durch Mitarbeiter des Wareneingangs (eine Anwesenheit des Frachtführers ist nicht erforderlich).
Die Warenannahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Es wird keine direkte Feinkontrolle durchgeführt und der Vermerk „nachträgliche Feinkontrolle“ auf dem Lieferschein eingetragen. Es wird lediglich die Anzahl der angelieferten Kolli (z.B. Paletten, Kartons) sowie die äußerliche Unversehrtheit der Versandverpackung quittiert. Die Quittierung der Warenannahme unter Vorbehalt seitens des FBK-Lagers verpflichtet nicht zur sofortigen Feinkontrolle, bestehend aus der vollständigen Sichtung und Untersuchung der Sendung.
Achtung!
Soweit äußerliche Schäden erkennbar sind, werden diese auf dem Lieferschein festgehalten und müssen durch den Spediteur (Fahrer) gegengezeichnet werden. Je nach Schadensumfang kann die Warenannahme auch verweigert werden. Die Annahmeverweigerung (AV) muss ebenfalls quittiert werden.
Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind (verdeckte Mängel), werden dem Absender erst nach Sichtung im Lager angezeigt.
Mehr- oder Mindermengen werden dem Händler im FBK Portal im Bereich “Feinkontrolle” angezeigt. Es erfolgt keine proaktive Meldung durch das Fulfillment Center.
- Öffnungszeiten FBK-Lager 6:30 – 14:00 Uhr
- 1 Lieferung = 1 Shipment
- Die Feinkontrolle und die Meldung eventueller Mängel erfolgen nachträglich
- Fehlmengen sind dem FBK-Portal zu entnehmen