1.1: Palette

1.1: Palette

Alle Infos zu Palettenlieferungen

1. Palette und Verladung

Die Tunnelhöhe und -breite einer Einwegpalette sowie der Abstand der Tunnel voneinander müssen der einer EUR-Flachpalette entsprechen (siehe Anhang A2).

Paletten sollten nur im Ausnahmefall gestapelt geliefert werden, sofern es der Transportraumoptimierung dient. Gestapelte Paletten sind nicht durchgängig zu folieren, um eine sichere Entladung der oberen Palette zu ermöglichen.

Beachten Sie, dass die Kennzeichnung der Palette an der kurzen Seite der Palette erfolgen und zur Rückseite des Fahrzeugs zeigen muss, um eine schnelle Entladung zu gewährleisten (Lieferschein/Versandlabel etc. schnell erkennbar). Außerdem müssen die Paletten mit einem Fahrzeug angeliefert werden, das rückwärts an eine Verladerampe heranfahren kann und Zugang zur Fahrzeugrückseite mit einem elektrischen Palettenhubwagen bietet. Es sollte mindestens ein 7,5-Tonnen-Fahrzeug mit verstärktem Boden sein.

  • Tunnelmaße einer Einwegpalette entsprechen der einer EUR-Flachpalette
  • Gestapelte Paletten nicht durchgängig folieren
  • Kurze Seite der Palette zeigt zur Rückseite des Fahrzeugs

2. Transportverpackung Palettenlieferung

Alle Sendungen müssen transport- und zugriffssicher verpackt sein. Palettensendungen müssen gewickelt, umreift oder eingeschweißt sein. Die Folie muss straff an der Ware anliegen, darf sie aber nicht beschädigen.

Die Folie sollte zur Ladungssicherung um das mit der Ware verbundene Palettenholz gewickelt sein. So wird vermieden, dass die Ware während des Transports von der Palette rutscht. Der Tunnel einer gewickelten Palette muss in jedem Fall mit einem Handhubwagen zu durchfahren sein. Das Folienende muss sich auf der kurzen Seite der Palette befinden.

Lose Einzelteile bzw. Produkte müssen in einem Umkarton verpackt werden. Paketsendungen, die mehr als 30 lose Packstücke umfassen, sind zu palettieren. Die Paletten dürfen die Abmessungen einer Europalette nach CCG1 Standard (L: 1,20m x B: 0,80m x H: max. 1,05m inkl. Palette) und CCG2 Standard (L: 1,20m x B: 0,80m x H: max. 1,95m inkl. Palette) nicht überschreiten. Vorsprünge und Überstände über dieses Maß hinaus müssen vermieden werden.

Ausbeulungen oder schiefe Ladungen sind durch wirksame Transportsicherungen auszuschließen. Zur Ladungssicherung dürfen Kunststoffbänder zur Umreifung der Palette genutzt werden. Hierbei ist ein entsprechender Kantenschutz an den Paketen zu verwenden.

Das Maximalgewicht einer Palette inkl. Ladung darf 750 kg nicht überschreiten. Paletten, die nicht mindestens der Qualitätsklasse C nach EPAL Definition entsprechen (siehe Kapitel 2.2.4), können auf Kosten des Lieferanten abgelehnt werden.

  • Die Palettenhöhe darf 1,95 m (bei gestapelten Paletten zur Transportraumoptimierung 2,4 m) nicht überschreiten. Gestapelte Paletten müssen für eine Entladung transportsicher sein. Andernfalls kann, zum Schutz der Mitarbeiter im Wareneingang, eine Annahmeverweigerung erfolgen
  • Transportschäden, die aufgrund unzureichender Verpackung und Sicherung auftreten, gehen zu Lasten des Händlers
  1. Es sollten in erster Linie sortenreine Paletten gebildet werden. Die Bildung von Mischpaletten ist nur zulässig, wenn die maximal mögliche Anzahl sortenreiner Paletten gebildet wurde.
  2. Maximal dürfen sich vier verschiedene Produkte auf einer Mischpalette befinden.
  3. Die Anzahl von vier verschiedenen Produkten pro Palette darf lediglich überschritten werden, wenn eine Bildung von gestapelten Paletten aufgrund der geringen Stückzahl pro Produkt und der damit verbundenen ungleichmäßigen Stapelung zu Instabilität führen würde.
  4. Bitte beachten Sie, dass eine Missachtung der genannten Anforderungen an Palettenlieferungen zur Berechnung von Zusatzgebühren oder einem verzögerten Wareneingang führen kann.
  • Ware zugriffssicher verpacken
  • Paletten wickeln, verschweißen oder umreifen → Ware mit Palette verbinden
  • Palettentunnel folienfrei halten
  • Europalettenmaß nicht überschreiten
  • Ausbeulung/Überstände vermeiden
  • Transportsicherung und ggf. Kantenschutz verwenden
  • Palettenhöhe max. 1,95 m (Doppelpaletten >= 2,40 m); Gewicht/PAL max. 750 kg
  • Paletten mit mindestens Qualität C verwenden
  • sortenreine Paletten bilden

3. Deklaration von Paletten

Alle Informationen sind an einer der kurzen Seiten der Palette anzubringen.

Die angelieferte Ware muss eindeutig identifizierbar sein und es muss erkennbar sein, dass die Palette für das FBK-Lager bestimmt ist. Es muss an jeder Palette ein Versandetikett mit Informationen über Absender und Empfänger angebracht sein.

Besteht die Sendung aus mehreren Paletten, muss jede Palette entsprechend beschriftet werden (z.B. Palette 1 von 10 oder 1/10).

Paletten, die von außen betrachtet ähnlich aussehen, aber unterschiedliche Waren enthalten (z.B. unterschiedliche Produktfarben), müssen mit der Aufschrift „!“ oder „unterschiedliche GTINs“ versehen werden. Diese Kennzeichnung muss mindestens in der Größe DIN A4 angebracht sein.

Unter folgendem Link finden Sie eine Vorlage, die als Versandetikett für Palettenlieferungen genutzt werden kann. Füllen Sie die Felder mit Ihren Sendungsinformationen und drucken Sie das Dokument im DIN A4 Format aus, um es an den entsprechenden Paletten anzubringen.

Jedem Shipment muss ein Lieferschein beiliegen. Das Dokument muss gut sichtbar an der ersten Palette (Palette 1/… ) der Lieferung angebracht sein. Nutzen Sie hierzu bitte eine Versandtasche, oder bringen Sie den Lieferschein so an der ersten Palette an, dass er vor Verschmutzung geschützt und leicht von Hand zu entnehmen ist.

Kennzeichnung bei Anlieferung von Mischware:

  • Markierung der Palette mit der Aufschrift “MIX” (Vorlage zum Ausdruck hier). Diese Kennzeichnung muss mindestens in der Größe DIN A4 angebracht sein.
  • Auflistung über den Inhalt der Mischpalette (Produktbezeichnung, GTIN)
  • Für die Kennzeichnung der Umkartons (mit losen Einzelteilen) muss der Inhalt entweder durch eine zusätzliche Auflistung (Produktbezeichnung, GTIN, Shipment-ID je Produkt und Produktmenge im Umkarton) oder in der Inhalts-Auflistung der Mischpalette identifizierbar sein.
  • Sollten VPEs oder VEs unterschiedlicher GTINs zum leichteren Transport in Umverpackungen gepackt werden (z.B. USB-Sticks mit verschiedenen Speicherkapazitäten oder Farben), muss die Umverpackung von außen an allen sechs Seiten mit dem Sticker “MIX” versehen werden. Der entsprechende Sticker steht Ihnen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.

Informationen auf kurzer Palettenseite anbringen

  • Versandetikett mit Absender- und Empfängeranschrift verwenden
  • Lieferschein an Palette 1/… eingewickelt oder in Lieferscheintasche gepackt
  • Bei Sendungen mit mehr als einer Palette: Nummerierung jeder Palette
  • Kennzeichnung optisch ähnlicher Paletten/Mischware in DIN A4 Größe

4. Palettentausch

Der Tausch von Europoolpaletten (ausschließlich mit dem Stempel “EUR”/”EPAL”) erfolgt generell eins zu eins. Das FBK-Lager behält sich vor, Paletten, die nicht mindestens der Qualitätsklasse C nach EPAL entsprechen, nicht zu tauschen (https://www.epal-pallets.org/eu-de/qualitaetsklassifizierung). Nicht-tauschfähige Europoolpaletten oder andere Ladungsträger (z.B. Einwegpaletten, Holzrahmen oder -kisten) gehen in das Eigentum des Unternehmens über. Es besteht kein Anspruch auf einen monetären Ausgleich. Dies wird auf den Begleitpapieren vermerkt und muss vom Frachtführer unterzeichnet werden. Palettenschuldscheine werden nicht ausgestellt. Wünscht der Frachtführer ausdrücklich keinen Palettentausch, wird eine nachträglich geforderte Ausgleichszahlung strikt abgelehnt.

Eine Palette ist nicht tauschfähig, wenn:

  • ein Bauteil fehlt, ausgebrochen oder verdreht ist
  • ein unzulässiges Bauteil verbaut ist (z.B. untermaßig, morsch, Baumkante)
  • Befestigungselemente (z.B. Nägel) sichtbar sind
  • Verunreinigungen, die an Ladegüter abgegeben werden können, vorhanden sind (z.B. Farbe, Öl, Geruch, Schimmel etc.)
  • eine unzulässige Reparatur vorgenommen wurde
  • keine vorgeschriebene Kennzeichnung lesbar ist
  • ein Brett fehlt oder an den Enden ausgebrochen ist
  • ein Querbrett fehlt oder an den Ecken ausgebrochen ist
  • Palettennägel abstehen
  • ein Brett fehlt oder quer gebrochen ist
  • das untere Mittelbrett auf der ganzen Länge ausgebrochen ist
  • ein Brett quer- an- oder durch den Ecken abgebrochen ist
  • die Bretter stark durchnässt sind
  • der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist
  • Ausschließlich 1:1 Tausch von Europoolpaletten; min. Klasse C nach EPAL
  • Nicht tauschfähige oder andere Ladungsträger (z.B. Einwegpaletten, Holzkisten) gehen in das Eigentum des Unternehmens über

5. Avisierung

Jede Container- und Palettenlieferung ist dem Lager unter Angabe der sendungsrelevanten Daten (Shipment-ID, Palettenanzahl, Lieferschein, Absender Firmennamen) zu avisieren. Avisierungen können ausschließlich durch Buchungen im Zeitfenster-Buchungsportal DC Transport Planner (https://schwarz.dctransportplanner.com) erfolgen.

Händler, die ihre Ware per eigenständig organisierter Zusendung durch einen Dienstleister liefern, müssen diesen darauf hinweisen, die Avisierung an das Lager vorzunehmen. Alle Angaben zur Anlieferung im Avisierungstool müssen mit der physisch vorhandenen Warenlieferung an das FBK-Lager übereinstimmen. Erfahrungsgemäß führt es zu Problemen, wenn eine andere Partei als das ausliefernde Unternehmen die Buchung von Zeitfenstern vornimmt. Gerne können Sie den Abschnitt Avisierung hier als Druckversion an Transportunternehmen weiterleiten.

Die Buchung eines Zeitfensters muss grundsätzlich mindestens 48 Stunden und maximal zwei Wochen im Voraus erfolgen. Eine detaillierte Anleitung zum Buchen von Zeitfenstern wird unter diesem “Link” zum Download zur Verfügung gestellt.

Nicht, unvollständig oder falsch erfolgte Avisierungen oder Verspätungen bei der Anlieferung führen zur Störung der termingenauen Vereinnahmung in den Lagerprozessen. In diesen Fällen kann die Annahme von Lieferungen verweigert werden. Dazu zählen:

  • Doppelbuchungen für identische Lieferungen
  • Buchungen im falschen Anlieferbereich
  • Angabe der falschen Palettenmenge
  • Buchungen mit falschen oder unvollständigen Bestellnummern
  • Lieferungen, die mehr als 15 Minuten nach Ablauf des Zeitfensters eintreffen

Nicht avisierte Sendungen werden entsprechend der verfügbaren Wareneingangskapazitäten angenommen und entladen. Standgeldrechnungen für dadurch entstehende Wartezeiten werden vom Unternehmen nicht akzeptiert.

Das Unternehmen wird keine Dokumente ausstellen, die für den Grenzübertritt notwendig sein können.

Für Lieferanten mit häufigen Lieferungen (mehr als zwei Lieferungen wöchentlich) kann bei Bedarf ein festes Zeitfenster für die Warenannahme vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre/n Ansprechpartner/in bei Kaufland e-commerce.

Um eine termingerechte Verladung sicherzustellen, sind eventuelle Wartezeiten aufgrund des Grenzverkehrs bei internationalem Versand bei der Routenplanung zu berücksichtigen.

Kommt es durch Verspätungen zu Verzögerungen, können dem Lieferanten Kosten (für Wartezeiten/Verspätung/zu frühes Bereitstellen von Ware) in Rechnung gestellt werden. Bei Verspätungen oder sonstigen Problemen steht dem ausliefernden Transportunternehmen (Spediteur) ein Ansprechpartner unter zfm@kaufland-ecommerce.com zur Verfügung.

Nicht genehmigte oder nicht gelistete Ware wird abgelehnt und ist unverzüglich vom Lieferanten mitzunehmen. Fällt dies bei einer Warenannahme unter Vorbehalt nachträglich auf, wird der Lieferant durch den FBK-Kundenservice kontaktiert. Die betreffende Ware ist vom Händler innerhalb von 5 Werktagen abzuholen. Kommt der Händler dieser Aufforderung nicht nach, so wird die Ware kostenpflichtig entsorgt.

  • Richtlinien zur Avisierung müssen an das Transportunternehmen übermittelt werden
  • Buchung von Zeitfenstern sollte das ausliefernde Unternehmen vornehmen, nicht der Versender
  • Avisierung ausschließlich über https://schwarz.dctransportplanner.com
  • Anlieferung kann verweigert werden bei z.B.:
    • Falschen Angaben in der Buchung (z.B. Anlieferbereich, Palettenanzahl, Bestellnummer)
    • Doppelten Buchungen
    • Verspätungen
    • Fehlender Buchung
    • Nicht genehmigter oder gelisteter Ware

6. Lieferung

Anlieferungen sind zwischen 6:30 Uhr und 14:00 Uhr (CET) möglich.

Eine Lieferung darf nur Produkte beinhalten, die einer einzigen Shipment-ID zuzuordnen sind.

Der Frachtführer hat sich am Anliefertag pünktlich mit allen relevanten Papieren im Wareneingangsbüro zu melden. Nach der Prüfung wird ein Entladetor zugewiesen. Die Entladung erfolgt durch Mitarbeiter des Wareneingangs (eine Anwesenheit des Frachtführers ist nicht erforderlich).

Die Warenannahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Es wird keine direkte Feinkontrolle durchgeführt und der Vermerk „nachträgliche Feinkontrolle“ auf dem Lieferschein eingetragen. Es wird lediglich die Anzahl der angelieferten Kolli (z.B. Paletten, Kartons) sowie die äußerliche Unversehrtheit der Versandverpackung quittiert. Die Quittierung der Warenannahme unter Vorbehalt seitens des FBK-Lagers verpflichtet nicht zur sofortigen Feinkontrolle, bestehend aus der vollständigen Sichtung und Untersuchung der Sendung.

Soweit äußerliche Schäden erkennbar sind, werden diese auf dem Lieferschein festgehalten und müssen durch den Spediteur (Fahrer) gegengezeichnet werden. Je nach Schadensumfang kann die Warenannahme auch verweigert werden. Die Annahmeverweigerung (AV) muss ebenfalls quittiert werden.

Schäden, die äußerlich nicht erkennbar sind (verdeckte Mängel), werden dem Absender erst nach Sichtung im Lager angezeigt.

Mehr- oder Mindermengen werden dem Händler im FBK Portal im Bereich “Feinkontrolle” angezeigt. Es erfolgt keine proaktive Meldung durch das Fulfillment Center.

  • Öffnungszeiten FBK-Lager 6:30 – 14:00 Uhr
  • 1 Lieferung = 1 Shipment
  • Die Feinkontrolle und die Meldung eventueller Mängel erfolgen nachträglich
  • Fehlmengen sind dem FBK-Portal zu entnehmen

7. Verlust von Packstücken auf dem Transportweg

Zur besseren Nachverfolgbarkeit des Lieferstatus einer Lieferung empfehlen wir die Aufbewahrung der Sendungsnummern aller Paletten/Packstücke. Jede Sendungsnummer sollte zusätzlich im Seller Portal in der entsprechenden Lieferung hinterlegt werden.

Im Wareneingangsprozess werden keine Sendungsnummern erfasst. Auf Nachfrage kann bestätigt werden, welche Paketnummer (Angabe auf dem FBK-Barcode-Etikett) zugestellt wurden. Um nicht zugestellte Pakete zu identifizieren, muss der Versender daher eine Zuordnung von Sendungsnummer und Paketnummer vornehmen. Dies erfolgt außerhalb des Seller Portals (z.B. in Excel, WMS).

Einzelprüfungen von Wareneingängen aufgrund von Anfragen seitens des Händlers erfolgen nur, wenn laut Sendungsverfolgung alle Paletten/Pakete einer Lieferung erfolgreich beim FBK-Lager zugestellt wurden. Die entsprechenden Ablieferbelege sind vor Einreichung einer Anfrage durch den Händler beim Transportdienstleister einzuholen.

Der Verbleib nicht zugestellter Paletten/Pakete ist vom Händler mit dem Versandunternehmen zu klären. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Empfängers.

Zusammenfassung

  • Sendungsnummern aufbewahren und im Seller Portal hinterlegen
  • Sendungsnummern den Paketnummern (1/10) zuordnen
  • Einzelprüfungen beim Kundenservice erst einreichen, wenn vom Versanddienstleister bestätigt wurde, dass alle Paletten/Packstücke erfolgreich zugestellt wurden
  • Verbleib fehlender Paletten/Pakete liegt in der Verantwortung des Händlers