Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler

Sollten Sie Elektroartikel verkaufen, bitten wir Sie, dringend die nachfolgenden Informationen aufmerksam zu lesen und zukünftig zu berücksichtigen.

Seit dem 01. Januar 2022 gelten verschärfte gesetzliche Rücknahmepflichten bei der 1:1-Rücknahme für bestimmte Elektroartikel. Wir möchten unseren gemeinsamen Kunden ein gelungenes Einkaufserlebnis bieten, dazu gehört auch die Bereitstellung von einfachen und transparenten Kundenservice-Prozessen. Daher ist auf Kaufland.de die Altgeräterücknahme bei vom Elektrogesetz betroffenen Produkten, unabhängig von Ihrer Größe der Lager- und Verkaufsfläche, verbindlich. Händler, welche Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.de vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme bzw. Rückgabemöglichkeit über Kaufland.de anzubieten.

Dies gilt für folgende Kategorien:

– Kategorie 1: Wärmeüberträger wie z. B. Kühlschränke, aber auch Luftbefeuchter und Camping-Kühlboxen
– Kategorie 2: Bildschirme, Monitore mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²
– Kategorie 3: Lampen
– Kategorie 4: Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
– Kategorie 5: Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
– Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

Kategorien 1, 2 & 4: Sofern der Kunde bei Ihnen ein Gerät dieser Kategorien erwirbt, müssen Sie die kostenlose Abholung eines entsprechenden Altgerätes beim Kunden anbieten.

Kategorien 3, 5 & 6: Wenn ein Kunde bei Ihnen ein Gerät dieser Kategorien erwirbt, muss eine geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung zum Kunden geschaffen werden.

Bitte entnehmen Sie die Details der gesetzlichen Regelung, deren Originalwortlaut Sie unter diesem Link finden können.

Wie unterstützt Kaufland Gloabl Marketplace Sie in der Umsetzung?

1. Identifikation der betroffenen Produkte
Unser System erkennt automatisch, wenn ein Kunde ein vom Elektrogesetz betroffenes Produkt aus den oben genannten Kategorien in den Warenkorb legt.

2. Auswahlmöglichkeit für eine Altgeräterücknahme für den Kunden
Der Kunde hat bei der Bestellung die Möglichkeit, die kostenfreie Altgeräterücknahme auszuwählen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass nur Altgeräte zurückgegeben werden können, die dem Neugerät entsprechen.

3. Erstellung eines Tickets bei gewünschter Altgeräterücknahme
Wählt der Kunde die Altgeräterücknahme und schließt den Kauf ab, wird automatisch ein Ticket im Kaufland.de Ticketsystem erstellt. Der Ticketgrund lautet hier: „Altgeräterücknahme”. Dieses Ticket können Sie als Händler wie gewohnt im Seller Portal sowie über die API abrufen und bearbeiten.

Nach der Erstellung des Tickets haben Sie als Händler die Verantwortung für die Kommunikation mit dem Kunden und die ordnungsgemäße Altgeräterücknahme.

Was haben Sie als Händler zu tun?

1. Kommunikation mit dem Kunden
Über das automatisch im Kaufland.de Ticketsystem erstellte Ticket müssen Sie als Händler alle notwendigen Informationen zur Abholung beim Kunden einholen. Dies können beispielsweise Informationen zu den Maßen oder dem Gewicht sein, welche für die Art der Abholung relevant sind.

Sie haben nicht die Möglichkeit eine Altgeräterücknahme anzubieten? Wir helfen!

Bitte schalten Sie in diesem Fall unseren Kundenservice über das Ticketsystem ein und schreiben in das erstellte Ticket, dass Sie keine Altgeräterücknahme anbieten können. Die Abholung und Entsorgung wird dann durch uns koordiniert und die anfallenden Kosten werden Ihnen weiterberechnet. Die Weiterberechnung wird über Ihr Kaufland.de Guthaben verrechnet und erscheint als Position auf Ihren monatlichen Provisionsabrechnungen. Die Kosten für die durch Kaufland.de durchgeführte Altgeräterücknahme inklusive Entsorgung und Bearbeitung des Vorgangs lauten wie folgt:

– Rücknahme von Geräten via Paketdienstleister: 23 Euro netto, zzgl. der gesetzlich geschuldeten MwSt.
– Rücknahme von Geräten via Speditionsdienstleister: 79 Euro netto, zzgl. der gesetzlich geschuldeten MwSt.


2. Entscheidung für die Art der Durchführung der Altgeräterücknahme
Sie als Händler sind verantwortlich dafür, zu entscheiden, was für eine Abholung und Rückgabe der Altgeräte angemessen ist:

– Abholung durch eine Spedition
– Rücksendelabel/Abholung durch Paketdienstleister, oder
– Mitteilung eines Rückgabeortes in zumutbarer Nähe

Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit Ihrem Versanddienstleister aufzunehmen und alles Notwendige für die Umsetzung der Altgeräterücknahme sowie zu etwaigen Entsorgungs- und Dokumentationspflichten in die Wege zu leiten, wenn Sie oben genannte Produkte verkaufen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch bei uns.

Disclaimer: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich und holen Sie ggf. eine Rechtsberatung ein, ob Ihre angebotenen Produkte unter entsprechende Kategorien und Anforderungen fallen.